Hortelternrat

 

Der Hortelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenvertreter/Innen zusammen.

Der Hortelternrat ist ein eigenes Gremium, welches sich selbst verwaltet.

Durch die Wahl wird bestimmt, wer den Vorsitz, die Stellvertretung und die Schriftführung übernimmt. Die Wahl erfolgt jährlich.

Der Hortelternrat plant und terminiert die Zusammenkünfte eigenverantwortlich.

Die Einladung der Hortleitung und pädagogischen Fachkräften sollte halbjährlich erfolgen.

Der Hortelternrat hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht.

 

Vermittlungsaufgabe:

  • Wahrnehmen von Wünschen, Anregungen und Vorschläge
  • Ansprechpartner für Eltern
  • Austausch mit der Hortleitung und Erzieher/Innen
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieher/Innen
  • „Sprachrohr“ der gesamten Elternschaft

 

Motivationsaufgabe:

  • Anbieten von Austausch- und Begegnungsmöglichkeiten für Eltern
  • Ermuntern von Eltern, sich aktiv an Aktionen zu beteiligen

 

Pflichten:

  • Am Ende seiner Tätigkeit berichtet der Elternrat (mündlich oder schriftlich) über die Aufgaben und Aktivitäten des vergangenen Jahres, um dem neu gewählten Beirat zu Beginn des neuen Schuljahres einen Einblick zu ermöglichen.
  • Vertretung der Interessen oder Weitergeben von Beschwerden aus der Elternschaft
  • regelmäßiger Kontakt zur Hortleitung z. B. Infos über die Tätigkeit des Elternrates, Anliegen und Wünsche der Eltern      
  • Datenschutz und Schweigepflicht: Problemdiskussionen fallen unter den Datenschutz und die Schweigepflicht