Bildungsberatung
Liebe Eltern,
hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 22.05.2025 zum Schuljahresablauf 2025/26. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
Nov. 2025 – Jan. 2026 Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers
06.02.2026 Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung
bis 27.02.2026 Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der
Bildungsempfehlung mit rotem Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab
03.03.2026 Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten, aber keine
Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.
03.03. – 12.03.26 Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat
bis 27.02.2026 Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen; sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen
bis 03.03.2026 Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule
22.05.2026 Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit
19.06.2026 Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgestellt werden
bis 26.06.2026 Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am Schuljahresende