Bildungsberatung
Liebe Eltern,
hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 23.04.2026 zum Schuljahresablauf 2026/27. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
Nov. 2026 – Jan. 2027 Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers
05.02.2027 Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung
bis 26.02.2027 Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der
Bildungsempfehlung mit rotem Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab
02.03.2027 Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten, aber keine
Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.
02.03. – 11.03.27 Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat
bis 26.02.2027 Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen; sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen
bis 02.03.2027 Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule
28.05.2027 Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit
25.06.2027 Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgestellt werden
bis 05.07.2027 Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am Schuljahresende