Liebe Eltern,

hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 08.05.2023 zum Schuljahresablauf 2023/24. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.

 

17.10.2023                     
Elternabend für Kl. 3 und 4  zu weiteren Bildungswegen – Oberschulen und Gymnasium stellen sich vor

Nov. 2023 – Jan. 2024   
Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers

09.02.2024
Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung

bis 01.03.2024
Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der Bildungsempfehlung mit rotem
Stempel
 + Halbjahreszeugnis in Kopie ab

05.03.2024
Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten,
aber keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben

05.03. – 14.03.24
Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat

bis 01.03.2024
Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf
Teilnahme an der Eignungsprüfung für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen;
sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen

bis 08.03.2024
Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule

13.05.2024
Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit

05.06.2024
bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das
Gymnasium ausgestellt werden

bis 17.06.2024
Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei Bildungsempfehlung am Schuljahresende