Bildungsberatung
Liebe Eltern,
hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 09.04.2024 zum Schuljahresablauf 2024/25. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
Nov. 2024 – Jan. 2025
Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers
14.02.2025
Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung
bis 07.03.2025
Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der Bildungsempfehlung mit rotem Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab
11.03.2025
Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten, aber keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.
11.03. – 20.03.25
Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat
bis 07.03.2025
Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen; sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen
bis 11.03.2025
Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule
16.05.2025
Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit
13.06.2025
Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgestellt werden
bis 23.06.2025
Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am Schuljahresende