Liebe Eltern,

hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 22.05.2025 zum Schuljahresablauf 2025/26. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
 

Nov. 2025 – Jan. 2026       Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers
 

06.02.2026                           Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung
 

bis 27.02.2026                     Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der
                                             Bildungsempfehlung mit rotem Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab
 

03.03.2026                           Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten, aber keine
                                             Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.


03.03. – 12.03.26                Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat


bis 27.02.2026                     Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
                                            für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen; sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen
 

bis 03.03.2026                     Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule


22.05.2026                           Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit


19.06.2026                           Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgestellt werden
 

bis 26.06.2026                     Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am Schuljahresende