Liebe Eltern,

 

hiermit übergeben wir Ihnen das Terminblatt für den Übergang Ihres Kindes in die neue Bildungseinrichtung gemäß der VwV vom 14.12.2018 (Bildungsempfehlung) und VwV vom 09.04.2024 zum Schuljahresablauf 2024/25. Für die Einhaltung aller Termine sind Sie persönlich verantwortlich.
 

Nov. 2024 – Jan. 2025     

Elterngespräch mit dem Klassenleiter und dem Fachlehrer für Ma über den Entwicklungsstand des Schülers

 

14.02.2025                      

Ausgabe der Halbjahresinformationen und Ausgabe der Bildungsempfehlung

 

bis 07.03.2025

Eltern geben bei Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl einen Aufnahmeantrag + Original der Bildungsempfehlung mit rotem Stempel + Halbjahreszeugnis in Kopie ab

 

11.03.2025

Schriftliche Leistungserhebung in Deu, Ma und SU am Wahlgymnasium für Schüler, die zum Gymnasium möchten, aber keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben.

 

11.03. – 20.03.25

Verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern, deren Kind an der Leistungserhebung teilgenommen hat

 

bis 07.03.2025

Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung für ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung im mathematischen – naturwissenschaftlichen; sprachlichen; musischen oder sportlichen Bereich stellen

 

bis 11.03.2025

Rückführung der Anmeldebestätigung an die Grundschule

 

16.05.2025

Gymnasium / Oberschule teilt Eltern schriftlich die Aufnahme mit

 

13.06.2025

Bei deutlicher Leistungssteigerung im 2. Schulhalbjahr kann zum Ende der Klasse 4 erneut eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgestellt werden

 

bis 23.06.2025

Stellen des Aufnahmeantrages am Gymnasium bei BE am Schuljahresende