2.1 Allgemeine Hinweise zur Entwicklung eines Raumprogramms

Für das Fach Werken sind zunächst zwei Fachräume vorzusehen in denen der Unterricht stattfindet. Ein Fachraum für die Werkstoffbearbeitung und ein Fachraum für den technischen Modellbau. Günstig wäre eine Anordnung, die dem Lehrer Blickkontakt aus dem Maschinenraum in die beiden Fachräume ermöglicht. Dies ist bei einer projektorientierten Arbeitsweise dringend geboten.

Genauso wichtig ist aber die Planung der notwendigen „Nebenräume“. Sie müssen u. a. die Lagerung von Materialien und Halbzeugen, den sicherheitsgerechten Verschluss von Maschinen und Werkstoffen, das Aufbewahren von Sammlungen, der Vorbereitung des Unterrichts sowie den Zugang zum Außenbereich, zum Medienraum oder zu den Sanitäranlagen ermöglichen.

Alle diese Überlegungen sollten in einem schulischen Raumprogramm für das Fach Werken festgeschrieben werden, um eine Umsetzung der veränderten unterrichtlichen Ziele, Inhalte, Medien, Methoden und Sozialformen zu unterstützen. Eine schematisierte Anordnung ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.

Flächenplanung der Fachräume

Derzeit konnten keine amtlich verbindlichen Aussagen bzgl. eines Gesamtflächenbedarfs für ein Raumprogramm technische Bildung in Grundschule ermittelt werden. Unter Beachtung von Eckwerten wie

  • den erforderlichen Mindestabständen zwischen den Schülerarbeitsplätzen

  • den handelsüblichen Abmessungen von Werkbänken

  • dem geforderten maximalen Sichtwinkel von 60° zur Tafel

  • der Einhaltung von Rettungswegen

  • dem Mindestplatzbedarf für zwei Maschinen von 10 m²

ist von einem Flächenbedarf von 5-6 m² je Arbeitsplatz auszugehen. Darüber hinaus ist für den Werkunterricht in Sachsen eine maximale Gruppenstärke von 16 Schülern festgelegt. Zusammen mit dem Lehrerarbeitsplatz ergibt sich damit ein Flächenbedarf für einen Fachunterrichtsraum von gut 90 m². In diesem Kontext erscheinen die in der Schulbauförder-ung ausgewiesenen 72 m² sehr knapp bemessen (vgl.: Teil C: Raumprogrammempfehlung für Schulen des Freistaates Sachsen, 15. Dezember 1993, Aktualisierung Okt. 1997).


Flächenplanung der Nebenräume

In der Schulbauförderung Sachsens sind derzeit 24 m² als Nebenraumfläche vorgesehen (Quelle: ebenda). Auch diese Flächengröße ist in der Praxis nicht ausreichend. Ohne Mobiliar benötigt der Maschinenraum aus Sicherheitsgründen selbst bei einer nur elementaren maschinellen Ausstattung mit einer Kreissäge, einer großen Ständerbohrmaschine, einer Band- und einer Tellerschleifmaschine sowie einer Doppelschleifmaschine für die Metallbearbeitung 30 m². Auf der Grundlage der Berechnungen des Landesinstitutes in Baden-Württemberg sowie sachsenspezifischer Erfahrungen können für den Funktionsbereich folgende Flächenabschätzungen gegeben werden:

  • Räumlichkeiten für Maschinen:    30 m²

  • Fläche für Sammlungen und Unterrichtsvorbereitung:    25 m²

  • Materiallagerfläche:    20 m²

  • Lagerflächen für Schülerarbeiten:    15 m²

Die drei zuletzt genannten Bereiche können als Einzelräume oder als ein Gesamtraum mit unterschiedlichen optisch getrennten Funktionsflächen gestaltet werden. Im zweiten Fall wäre dann eine Gesamtfläche von ungefähr 60 m² vorzusehen.

Wird in der Schule das Brennen von Keramik geplant, so ist dafür ein weiterer, gut zu belüftender, verschließbarer Raum vorzusehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass eine an Universalität, Multifunktionalität und Nutzungsvariabilität orientierte Gestaltung und Ausstattung der Unterrichtsräume für das Fach Werken eine weiterführende Nutzung im Projektunterricht, für Arbeitsgemeinschaften bzw. für schulische Ganztagsangebote ermöglicht. Die Räumlichkeiten kämen so also der gesamten Schule und deren pädagogischen Möglichkeiten zu Gute.
Aufgrund eines einfacheren Zutritts für die Belieferung mit Materialien und Maschinen, dem Zugang zum Außenbereich im Zusammenhang mit Schülerexperimenten, der Belüftung, der Minderung von Verschmutzung bzw. Lärmeinwirkungen sowie kurzer Wege in Gefahren  und Notsituationen empfiehlt sich die ebenerdige Anordnung der Räume. Dabei ist Schwellenlosigkeit des Fußbodens einzuhalten.