2.2 Fachunterrichtsraum Werkstoffbearbeitung

Im Werkenunterricht der Grundschule werden unterschiedliche Werkstoffe wie Holz und Holzwerkstoffe, Kunststoffe sowie im Wahlpflichtbereich textile Werkstoffe und Modelliermassen be- und verarbeitet. Des Weiteren sind theoretische Lerninhalte zu vermitteln und Schülerexperimente durchzuführen. Diese didaktische Breite macht eine besondere Gestaltung der Räume zwingend erforderlich.

Allgemeine Raumanforderungen

Grundsätzlich gelten auch in diesem Raum alle Forderungen, die an Unterrichtsräume zu stellen sind. Besonderes Augenmerk ist dabei zu legen auf:

  • Türbreite mindestens 90 cm in Fluchtrichtung aufzuschlagen

  • zwei ausgewiesene, voneinander unabhängige Rettungswege

  • Fußboden rutschhemmend, auch bei Staubanfall; leicht zu reinigen, flüssigkeitsundurchlässig

  • helle, schmutzabweisende Wand- und Mobiliarflächen mit schalldämpfender Wirkung

  • Abstände zwischen den Arbeitsplätzen sind entsprechend den Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, so

        •    Längsgang als Rettungsweg mit mindestens 100 cm Breite
        •    Abstand der Schülertische in Reihen mindestens 85 cm
        •    Abstand der Schülertische gegenüberstehend mindestens 150 cm
        •    Arbeitsbereich um Maschinen beachten


Barrierefreiheit

Schon bei der Konzeption und nachfolgend der Planung von Fachräumen sind Aspekte der Barrierefreiheit zu beachten. Dies umfasst neben der schwellenfreien Ausführung von Durchgängen auch die Festlegung der Aufschlagrichtung von Türen, der Anordnung und Anbringungshöhe von Schaltern bzw. das Aufstellen von Mobiliar sowie die Bestimmung von rollstuhlgerechten Bewegungsflächen. Anhaltspunkte werden dazu u. a. in DIN 18024, DIN 18025, DIN 18040 und DIN 32984 gegeben.

Umfangreichere Erläuterungen können auch unter http://nullbarriere.de abgerufen werden.

Unterrichtsbereiche und ihre Anordnung

Der Werkstoffbearbeitungsraum muss nahezu alle unterrichtlichen Aktionen ermöglichen, sofern nicht Sonderräume in Anspruch genommen werden müssen oder außerschulische Lernorte aufgesucht werden.

Ein wesentliches Kennzeichen ist die notwendige Verschränkung von Bereichen für die Durchführung organisatorischer, theoretischer und praktischer Unterrichtshandlungen. Hierfür sind im Fachunterrichtsraum eigenständige Bereiche vorzusehen. Sie sollten entsprechend ihrer Funktion eine räumliche Trennung erfahren (s. Abbildung), gleichzeitig über den praktischen Arbeitsbereich gut erreichbar sein.

Wichtig ist, dass das tatsächliche Platzangebot ausreichend ist, damit die Wirksamkeit der einzelnen Bereiche im Unterricht angemessen entfaltet werden kann.

Anmerkungen zur Elektro- und Dateninstallation

Im bzw. in unmittelbarer Nähe des Werkstoffbearbeitungsraumes muss sich eine eigene Meldeein¬richtung für Notrufe befinden. Bei Unfällen muss jederzeit unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können.
Für die gesamte elektrische Anlage des Unterrichtsraumes ist ein verschließbarer Haupt-schalter (z. B. Schlüsselschalter) vorgeschrieben. Beleuchtung, Steckdosen und Maschinen müssen getrennt zu- bzw. abschaltbar sein.

In direkter Nähe des Lehrertisches, an den Maschinen- und Maschinenarbeitsplätzen sowie den Not-Ausgangstüren sind Not-Aus-Taster anzubringen, die leicht, schnell und gefahrlos von Schülern und Lehrern erreich- und bedienbar sind.

Die Anordnung und Anzahl der Steckdosen ist so zu bemessen, dass jedes elektrische Gerät an eine fest installierte, staubfrei und geschützt verlegte Steckdose angeschlossen werden kann. Die Verwendung von Verlängerungskabeln sollte weitestgehend vermieden werden.

Aus psychologischen, ökologischen und ökonomischen Gründen sollte der Unterrichtsraum über angemessen große Fensterflächen verfügen, die i. d. R. eine natürliche Beleu¬chtung ermöglichen. Auf Grundlage der DIN 5035 müssen die Arbeitsplätze blendfrei beleuchtet sein, mit einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux. Darüber hinaus ist der Raum mit einer Sicherheitsbeleuchtung/ Notlicht auszustatten.

Die Fachunterrichts- und Funktionsräume für das Fach Werken sollten von vornherein in das schulische Computernetz eingebunden werden. Dies ermöglicht Schülern und Lehrern den Zugriff auf ihre Daten sowie die Nutzung des Internets unmittelbar aus dem Fachunterricht heraus.

Mobilar

Bei der Planung der Ausstattung sowie der Gestaltung und Anordnung der Arbeitsplätze, Schränke usw. muss den unterschiedlichen Körpergrößen der Schüler Rechnung getragen werden.

Maschinen und Geräte

Betriebsanleitungen und Warnhinweise, insbesondere von elektrisch betriebenen Maschinen und Geräten, müssen jederzeit zugänglich sein bzw. öffentlich aushängen (s. Abschnitt 3). Bei der Gestaltung der Maschinen  und Gerätearbeitsplätze muss den unterschiedlichen Körpergrößen der Schüler Rechnung getragen werden. Die Nutzung von Fußbänken oder anderen Steighilfen ist dabei nicht zulässig. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Absenkbarkeit des Tisches bei festinstallierten Maschinen, wie bei der Tischbohrmaschine. Dieses Unterstützungssystem sollte einfach und mit geringem Kraftaufwand bedienbar sowie gegen unbefugte Benutzung gesichert sein.

Erste Hilfe, Hygiene, Arbeitsschutz, Reinigung


Unfallverhütung und die Sensibilisierung für technisch bedingt Gefahrenpotenziale gehören zum integralen Bestandteil technischer Bildung. Dafür muss Technikunterricht gezielte Lernanlässe bieten, wobei der Technikfachraum als geeignetes Lernumfeld dient.

Hinweise zur Beschilderung sind dem Abschnitt 3 zu entnehmen.