Benutzerordnung der Schulbibliothek

Du bist ein Schulkind an der Grundschule Kötzschenbroda, Radebeul. Deshalb darfst du kostenlos unsere Bibliothek benutzen und dir Bücher ausleihen. Bei der Ausleihe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Lies dir diese Regeln am besten mit deinen Eltern durch.

Am Ende unterschreibst du mit deinen Eltern, dass du die Regeln kennst und sie einhalten wirst.

 

Ausleihe

1.) Du bekommst einen Leseausweis. Damit darfst nur du selbst ein Buch ausleihen. Hast du dir ein Buch ausgesucht, musst du diesen Ausweis in der Bibliothek vorzeigen. Dann wird das Buch verbucht. Deshalb darfst du den Leseausweis nicht verlieren.

2.) Die Leihfrist für ein Buch beträgt 2 Wochen. Hast du das Buch dann noch nicht durchgelesen, kannst du die Leihfrist um eine Woche verlängern lassen. Dafür musst du mit dem Buch und deinem Leseausweis vor Ablauf der Leihfrist das Buch neu verbuchen lassen.  Du darfst erst ein Buch aus dem Büchereiraum mitnehmen (entleihen), wenn es verbucht wurde.

3.) Wenn du das Buch nicht rechtzeitig zurückgibst, bekommst du eine Mahnung. Kommt das öfter vor, darfst du dir eine Weile keine Bücher mehr ausleihen.

4.) Damit alle Kinder lange Freude an den Büchern haben können, musst du sehr sorgfältig mit den Büchern umgehen. Du darfst nicht hineinschreiben, Seiten umknicken oder herausreißen. Natürlich liest du auch nicht während des Essens in einem Buch.

5.) Falls du doch einmal ein Buch beschädigt hast, musst du dies bei der Rückgabe mitteilen. Die Schule entscheidet dann, ob deine Eltern das Buch durch ein neues Buch ersetzen müssen.

 6.) Wenn du ein ausgeliehenes Buch verlierst, müssen deine Eltern das Buch ersetzen.

7.) Wenn du nach dem vierten Schuljahr oder durch Umzug unsere Schule verlässt, musst du vorher die ausgeliehenen Bücher und den Leseausweis zurückgeben.

8.) Ein Buch, das du ausgeliehen hast, darfst du nicht weiterverleihen. Denn wenn ein Buch unter deinem Namen verbucht ist, bist du auch für dieses Buch verantwortlich.