Schulanmeldung

Informationen für die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28 in Radebeul findet an folgenden Termin an unserer Schule statt:

Die Anmeldung des Kindes durch Sie als Personensorgeberechtigte hat an einer Grundschule zu erfolgen, in dessen Schulbezirk es seinen Hauptwohnsitz hat - sofern es nicht an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet wird. 

NEU ab diesem Jahr ist, dass Sie alternativ zu dem bekannten Papierformular ("Antrag auf Aufnahme an einer öffentlichen Grundschule") die Datenerfassung zur Schulanmeldung auch online über ein Amt24-Verfahren (Link: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung) durchführen können. 

Voraussetzungen sind folgende: 

- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben

- die Meldeanschrift des Kindes mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen

- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

- für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg der Anmeldeformalitäten (digital oder Papierform). Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, ist es notwenig, zum Termin der Schulanmeldung in Ihrer Wahlgrundschule persönlich zu erscheinen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:

  • Einverständniserklärung zum Datenaustausch (ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben)
  • bei Papierform-Variante: ausgefülltes Anmeldeformular ("ANtrag auf Aufnahme an einer öffentlichen Grundschule") mit Unterschrift beider Personensorgeberechtigten
  • Original der Geburts- oder Abstammungsurkunde des anzumeldenen Kindes (zur Vorlage)
  • Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten
  • Nachweis Masernimfpung (Impfausweis, ärztliche Bescheiniung)
  • Vollmacht des zweiten, zur Schulanmeldung nicht anwesenden Personensorgeberechtigten in Verbindung mit einer Personalausweiskopie
  • Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht)

 

Die Kinder sind herzlich willkommen, aber zur Anmeldung nicht unbedingt erforderlich. 

Radebeuler Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, gelten als schulpflichtig, wenn sie von ihren Eltern angemeldet wurden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben. Ihren zugehörigen Schulbezirk – nach Hauptwohnsitz des Kindes – können Sie über www.radebeul.de/schulen ermitteln. Hier finden Sie auch wichtige Hinweise sowie das Formular zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28, welches Sie bitte ausgedruckt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Termin der Schulanmeldung mitbringen. Sollten Sie keine direkte Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich ein Exemplar im Sozialrathaus, Hauptstraße 4 in Radebeul im Sachgebiet Schulverwaltung (2. OG) zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihr Kind nur an einer Grundschule Ihrer Wahl im Schulbezirk Radebeul-Ost oder Radebeul-West angemeldet werden. 

Hinweise zur Schulanmeldung

Die Schulanmeldung hat durch einen Personensorgeberechtigten zu erfolgen. Die Eltern vertreten Ihr Kind jedoch grundsätzlich gemeinschaftlich (§ 1629 BGB). Bitte informieren Sie den / die andere/n Personensorgeberechtigte/n über die Schulanmeldung und unterschreiben Sie das Anmeldeformular zur Schulanmeldung gemeinsam. Bei der Schulanmeldung ist die Teilnahme des Kindes nicht erforderlich. Sollten Sie Ihr Kind an einer öffentlichen Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes anmelden wollen, ist es nach § 3 Abs. 2 und 5 Schulordnung Grundschulen (SOGS) erforderlich, Ihr Kind zuerst an einer öffentlichen Grundschule innerhalb Ihres Schulbezirkes anzumelden! 

Bei der Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft entfällt die Anmeldepflicht an der öffentlichen Grundschule. Die Eltern haben gemäß § 3 Abs. 3 SOGS jedoch eine Mitteilungspflicht: „Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mit". Hierzu nutzen Sie bitte das Formular „Anzeige der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft". Die Anmeldebestätigung der Grundschule ist lediglich der Nachweis über die Anmeldung Ihres Kindes nach § 31 Abs. 1 SächsSchuIG und stellt keine Aufnahmebestätiqunq der gewählten Schule dar! Das Landratsamt Meißen ist nach § 31 Abs. 4 SächsSchuIG befugt, erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Schulanmeldung Ihres Kindes nicht nachkommen. Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist separat über das KIVAN-Elternportal (https://radebeul.meinkitaplatz.de) vorzunehmen. 

Formular Schulanmeldung