weiterführende Schulen

Bildungsempfehlung

Zum Anmeldeverfahren für die Klassenstufe 5 können wir Ihnen folgende mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmte Informationen geben:

• Nach Bekanntgabe der Bildungsempfehlung für die Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen, kann ab ca. Februar 2023 die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgen.

• Bis zum 26. Februar 2023 können Eltern der vierten Klassen ihr Kind an einer Oberschule oder einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

• In Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung wird es für die kommunalen Oberschulen keine festen Anmeldetage geben.

• Es liegt im Ermessen der Schulleitung, das Aufnahmeverfahren kontaktarm mit den gebotenen Hygieneauflagen zu gestalten.

Im Verlauf erhalten Sie vom Landesamt für Schule und Bildung eine Information zu weiteren Detailfragen. Durch die Landeshauptstadt Dresden werden die alljährliche Veröffentlichung in der Tagespresse und im Amtsblatt erfolgen.

Die Bildungsempfehlung für den Übertritt in Sachsen

  • Weiterhin gilt die sehr hohe Anforderung von einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser für eine Bildungsempfehlung auf das Gymnasium,
  • dabei darf kein Fach mit der Note 4 bewertet sein.
  • In die Berechnung für den Notendurchschnitt gehen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein.

 Die Leistungserhebung mit Beratungsgespräch

Neu ist seit 2017, dass Eltern ihre Kinder auf dem Gymnasium anmelden können, auch wenn die Schule die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin sich einer Leistungserhebung unterziehen. D.h. der Schüler/die Schülerin muss eine schriftliche Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ablegen, die allerdings nicht mit Noten bewertet wird. Diese Leistungserhebung wird in einem Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen.

Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist für die Eltern Pflicht.

Falls die Eltern das Beratungsgespräch verfallen lassen und nicht daran teilnehmen, so gilt der Aufnahmeantrag auf das Gymnasium als zurückgenommen.

Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist:

  • die Bildungsempfehlung der Grundschule,
  • das letzte Jahreszeugnis (meist das von Klasse 3) und
  • das letzte Halbjahreszeugnis.

Auf deren Grundlage zusammen mit dem Ergebnis der Leistungsbewertung wird dann das Beratungsgespräch durchgeführt.

 Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Für die Anmeldung an der Oberschule oder am Gymnasium in Sachsen müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen:

  • das zuletzt erstellte Zeugnis oder die zuletzt erstellte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  • die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und
  • die Bildungsempfehlung