Unterstützung

Weiterführende Schulen

Bildungsempfehlung

Zum Anmeldeverfahren für die Klassenstufe 5 können wir Ihnen folgende mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmte Informationen geben:

 In der Woche vom 03.03. - 07.03.2025 können Eltern der vierten Klassen ihr Kind an einer Oberschule oder einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Die Bildungsempfehlung für den Übertritt in Sachsen

  • Weiterhin gilt die sehr hohe Anforderung von einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser für eine Bildungsempfehlung auf das Gymnasium,
  • dabei darf kein Fach mit der Note 4 bewertet sein.
  • In die Berechnung für den Notendurchschnitt gehen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein.

 Die Leistungserhebung mit Beratungsgespräch

Neu ist seit 2017, dass Eltern ihre Kinder auf dem Gymnasium anmelden können, auch wenn die Schule die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin sich einer Leistungserhebung unterziehen. D.h. der Schüler/die Schülerin muss eine schriftliche Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ablegen, die allerdings nicht mit Noten bewertet wird. Diese Leistungserhebung wird in einem Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen.

Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist für die Eltern Pflicht.

Falls die Eltern das Beratungsgespräch verfallen lassen und nicht daran teilnehmen, so gilt der Aufnahmeantrag auf das Gymnasium als zurückgenommen. Weiteren Informationen, z.B. welche Unterlagen mitzubringen sind, erhalten Sie über die die Webseiten der einzelnen, weiterführenden Schulen.