Hausordnung

Hausordnung Gymnasium Engelsdorf

Präambel

Die nachstehende Hausordnung wurde von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam erarbeitet. Es muss deshalb erwartet werden, dass sie von allen Beteiligten im Interesse aller beachtet wird.

Anweisungen von Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern zur Einhaltung der Hausordnung sowie aktuelle Belehrungen sind von allen SchülerInnen zu befolgen.

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt im Schulgebäude, im Oberstufenhaus sowie in den Außenbereichen. Sie gilt auch für Gäste und Fremdnutzer.

Für die Sporthalle sowie für die Fachräume und die Bibliothek gelten darüber hinaus besondere Benutzungsordnungen.

2. Regelungen zu Unterrichtsbeginn und -ende

Das Hauptgebäude wird morgens um 6:45 Uhr geöffnet. Die Unterrichtsräume werden 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn vom Fachlehrer aufgeschlossen. Der Unterricht beginnt in der Regel um 7:55 Uhr und findet zu folgenden Zeiten statt.

Unterrichtszeiten am Gymnasium Engelsdorf

Regelzeiten

Stunde Beginn Ende  Pause Bemerkungen
1. Block 7:55 9:25 20 Minuten Frühstückspause
2. Block 9:45 11:15 40 Minuten Essenspause
3. Block 11:55 13:25 15 Minuten  
4. Block 13:40 15:10    

 

Hitzeplan

Stunde Beginn Ende  Pause Bemerkungen
1. Block 7:55 8:55 20 Minuten Frühstückspause
2. Block 9:15 10:15 10 Minuten  
3. Block 10:25 11:25 40 Minuten Essenspause
4. Block 12:05 13:05    

 

Die Schüler erscheinen spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, begeben sich in ihren Unterrichtsraum und legen das Arbeitsmaterial bereit. Die Oberbekleidung wird, sofern die Möglichkeit gegeben ist, an die im Klassenraum befindlichen Kleiderhaken gehängt. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so meldet der/die KlassensprecherIn dies dem stellv. Schulleiter oder im Sekretariat.

Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Klassenräume im ordentlichen Zustand verlassen. Die Ordnungsschüler sind in die Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung der Zimmer (auch bei Zimmerwechsel) einzubeziehen.

Nach der letzten Stunde des Unterrichtstages sind die Stühle hochzustellen, das Licht zu löschen und die Klassenräume vom Lehrer abzuschließen.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen das Schulhaus.

Während der Unterrichtszeit ist es den SchülerInnen nicht erlaubt, sich in Fluren oder Treppenhäusern aufzuhalten. Ausnahme ist die Nutzung der Sitzgruppen in den Fluren. Bei Bedarf können sich SchülerInnen von 9:30 bis 15:30 Uhr in der Bibliothek/Schulclub aufhalten, in den Hofpausen nur zur Ausleihe und zum Kopieren.

Das Mittagessen kann in der Zeit von 11:10 bis 11:55 Uhr im Speiseraum eingenommen werden.

Hoftore werden um 17:00 Uhr geschlossen. Für Lehrkräfte der Schule und für Fremdnutzer, die nach der 6. Stunde arbeiten, ergibt sich eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit benutzter Räume und Anlagen.

3. Pausenbereiche und Verhaltensregeln für Pausen, Freistunden und Ausfallstunden

Pausen sind so zu gestalten, dass sie der Erholung aller dienen. Lehreraufsichten werden durch einen besonderen Plan geregelt. Die erste große Pause dauert 20 Minuten, die Essenpause 40 Minuten. Während dieser Pausen haben alle SchülerInnen der Klassen 5 bis 9 das Gebäude zu verlassen. SchülerInnen, die vor einer dieser großen Pausen Sportunterricht hatten, bringen ihre Taschen schnellstmöglich in den dafür ausgewiesenen Bereich und begeben sich unverzüglich auf den Schulhof. Schüler der Klassen 10, 11 und 12 entscheiden eigenverantwortlich, wo sie die große Pause verbringen. SchülerInnen wechseln in den großen Pausen den Unterrichtsraum nach dem Vorklingeln. Wetterbedingte Hauspausen werden von der Schulleitung per Durchsage bekannt gegeben.

Für alle SchülerInnen der Klassen 5 bis 9 ist das Verlassen des Schulgrundstückes in den Freistunden/Pausen untersagt. Fahrradständer und Sportanlagen gehören nicht zum Pausenbereich.

Aufgrund der Besonderheiten in den Stundenplänen der SchülerInnen der Sekundarstufe II sowie der 10. Klassen (planmäßige Freistunden) dürfen diese das Schulgelände in Freistunden und großen Pausen verlassen.

SchülerInnen der Klassenstufen 5 bis 7, welche nicht am Unterricht in Ethik oder evangelischer Religion teilnehmen, halten sich in dieser Zeit in dem ausgewiesenen Raum auf.

SchülerInnen, die die Schule außerplanmäßig verlassen müssen, melden sich zwingend im Sekretariat ab.

Alle SchülerInnen haben darauf zu achten, dass sie beim Herumlaufen oder Spielen niemanden gefährden oder verletzen.

4. Verhalten auf dem Schulgelände

Auf dem Schulgelände sind Fahrräder, Leichtkrafträder und Motorräder nur zu schieben.

Der Weg zwischen Hauptgebäude und der Außenstelle ist generell über den ampelgeregelten Überweg an der Engelsdorfer Straße und den Fußgängerüberweg auf der Althener Straße zu nutzen.

Fahrräder, Leichtkrafträder und Motorräder dürfen nur, sofern möglich, auf den dafür ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Ungerechtfertigter Aufenthalt am Fahrradabstellplatz ist nicht gestattet.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Schlitterbahnen angelegt und Gegenstände jeglicher Art geworfen werden. Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister abzugeben.

Im gesamten Schulgelände des Gymnasiums Engelsdorf und bei allen schulischen Veranstaltungen besteht Rauch- (einschließlich E-Zigaretten sowie E-Shishas), Alkohol- und Drogenverbot.

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Baustellen erfordern von allen viel Umsicht, Vernunft und Disziplin. Das Betreten von Baumaterial und Geräten, besonders aller Gerüste, ist verboten.

Die bepflanzten Stellen sind nicht zu betreten oder zu beschädigen.

5. Verhalten in den Gebäuden

Das Rennen, Lärmen und Ballspielen sind hier untersagt. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen des Gebäudes oder der Einrichtung werden dem Schulträger gemeldet. Die Reparaturkosten tragen die Verursacher. Die Fenster sind im Hauptgebäude und in der Außenstelle bei Abwesenheit des Lehrers nur im angekippten Zustand offen zu halten.

Für das Oberstufenhaus gelten folgende zusätzliche Regelungen:

Das Betreten des Nebentreppenhauses erfolgt ausschließlich im Evakuierungsfall. Bei der Begehung des Haupttreppenhauses wird der wandseitige Handlauf genutzt. Handys, MP3-Player und ähnliche Geräte müssen während des Unterrichts in den Taschen bleiben, Handys sind auszuschalten, dürfen aber in den Pausen und/oder Ausfall- und Freistunden benutzt werden. Es ist nicht gestattet, Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen von sich, Anderen und Dritten im gesamten Schulgelände anzufertigen. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte durch den Fachlehrer eingezogen und im Sekretariat zur Abholung durch die Eltern hinterlegt.

Die Schule übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Wertsachen oder Freizeitartikeln.

Das Mitbringen privater Laserpointer in die Schule ist untersagt.

Alle technischen Geräte und Anlagen der Schule werden nur im Beisein des Lehrers bedient oder gewartet. Ausgeliehene Einrichtungsgegenstände, technische Geräte und Unterrichtsmittel sind nach Nutzung an den festgelegten Standort zurückzubringen.

6. Besondere Veranstaltungen

Hierunter fallen folgende Veranstaltungen:

  • Teilkonferenzen (Klassen-, Fachkonferenzen)
  • Personal- und Schülerversammlungen
  • Schülerfeste (Klassen-, Jahrgangs- und Schülerfeste)
  • Elternabende und Elternratssitzungen

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen auf dem Schulgelände müssen mindestens eine Woche vorher im Sekretariat angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

Alle Abendveranstaltungen müssen wie folgt beendet sein:

Klassenstufe Ende 
5-7 20:00 Uhr
8-12 22:00 Uhr

 

7. Informationen

Der allgemeinen Information der SchülerInnen dient der Schaukasten im Erdgeschoss.

Plakate, Flugblätter und Anzeigen bedürfen aus formal-rechtlichen Gründen der Genehmigung durch die Schulleitung und sind daher mindestens einen Tag vorher vorzulegen.

Vertretungspläne bzw. Stundenplanänderungen werden im Schaukasten und im Internet veröffentlicht, sie sind von allen SchülerInnen hinreichend oft zur Kenntnis zu nehmen.

Für Katastrophenfälle besteht ein besonderer Alarmplan, dessen Wortlaut im Schaukasten einsehbar ist.

Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden.

8. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 06.05.2024 in Kraft.

Änderungen der Hausordnung können nur von der Schulkonferenz vorgenommen werden.