Kooperation

4 Kooperation

"Gemeinsam ist zu tragen, was im Grunde alle betrifft."

4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Erziehungsträgern

Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und allen an der Erziehung unserer Schüler Beteiligten ist eine Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Dies bezieht sich auf alle Bereiche des schulischen Alltags. Interessierte Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, sich mit Ideen und Einsatz in die Arbeit der Mitbestimmungsgremien der Schule (Elternrat, Schulkonferenz) einzubringen.

An Beratungen des Elternrates nimmt auf dessen Einladung hin ein Mitglied der Schulleitung teil. Das sichert die rechtzeitige Information des Elternrates über Vorhaben und aktuelle Themen in der Schule.

Entscheidungen zur Organisation des Schultages, zur Gestaltung unserer Außenanlagen, zur Wahl unseres Essenanbieters u. ä. werden gemeinsam getroffen. Eltern unterstützen das Kollegium der Schule bei der Ausgestaltung von Schul- und Klassenfesten, der Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten sowie bei der Realisierung unserer Ganztagsangebote.

Die Lehrer unserer Schule sehen es als eine wichtige Aufgabe an, die Rolle der Eltern zu stärken und sie bei Bedarf in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. Dies geschieht in einer Atmosphäre der gegenseitigen Akzeptanz und Empathie. Die Pädagogen stehen Eltern und anderen Sorgeberechtigten sowie Erziehern und Betreuern der Kinder in Tages- oder Wohngruppen bzw. Heimen bei Fragen zur individuellen Förderung der Kinder, bei Schullaufbahnentscheidungen und in Problemsituationen beratend zur Seite. Dabei ist es unser Anliegen, möglichst frühzeitig mit den Eltern oder Erziehern der Kinder ins Gespräch zu kommen um somit einerseits Konflikten vorzubeugen bzw. zeitnah auf besondere Situationen reagieren zu können und anderseits Fördermaßnahmen für die Kinder abzustimmen.

4.2 Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit

Seit dem Schuljahr 2011/12 arbeiten wir mit zwei Schulsozialarbeitern des Verbundes Sozialpädagogischer Projekte e.V. zusammen. Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe, die sich gesetzlich aus dem § 13 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 SGB VIII legitimiert. Sie ist eine aufsuchende Form der Jugendhilfe in der Schule und somit „Prävention und Intervention vor Ort“. Dabei berücksichtigt Schulsozialarbeit, dass die gesellschaftliche Teilhabe über Bildung und berufliche Eingliederung für junge Menschen von zentraler Bedeutung ist. Schulsozialarbeit wirkt sozialraum- und gemeinwesenorientiert und wird in den Stadtteil hinaus wirksam.

Die Schulsozialarbeiter leisten einen eigenen wichtigen Beitrag an unserer Schule und unterstützen uns in Form von regelmäßigen Projekten (Entspannungsangebot, offener Treff, Sportangebote etc.) Sie stehen den Schülern, Lehrern und Eltern als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung. Sie beraten und begleiten einzelne Schüler, führen sozialpädagogische Gruppenarbeit in Klassen durch und unterbreiten offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote. Im Schülerrat betreuen sie, gemeinsam mit der Vertrauenslehrerin, die Klassensprecher und setzen mit ihnen gemeinsam Projekte um. Die Schulcafeteria, die als Beteiligungsprojekt daraus entstand, findet inzwischen regelmäßig statt und erfreut sich großer Beliebtheit bei Schülern und Lehrern.

Darüber hinaus gibt es insbesondere im Bereich des SGB VIII §§ 8a und 8b (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung; Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) eine enge Kooperation mit den Schulsozialarbeitern, die auf der Erarbeitung eines abgestimmten Verfahrens beruht. Es werden, je nach Einzelfall und Konstellation der Beteiligten, klare Absprachen zur Fallverantwortung getroffen und gemeinsame Schritte geplant.

Über weitere Einzelfälle tauschen sich Schulleitung und Schulsozialarbeit in regelmäßigen Treffen aus. Somit werden auch ein kontinuierlicher Fachaustausch und eine Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit möglich und gewährleistet.

Weitere Inhalte unserer Zusammenarbeit haben wir in einer Kooperationsvereinbarung schriftlich festgehalten (Stand 2014).

4.3 Zusammenarbeit mit dem Hort

Die Zusammenarbeit von Schule und Hort setzt einen gemeinsamen Dialog voraus. Dazu finden regelmäßige Treffen zwischen der Schulleitung und der Hortleitung statt.

Davon ausgehend ist es erforderlich, gemeinsame Abstimmungen zu Förderinhalten und zum pädagogischen Vorgehen zu treffen. Den Kolleginnen des Hortes werden deshalb die von den Lehrern erstellten Förderpläne zur Kenntnis gegeben. Erzielte Erfolge oder Probleme werden zwischen den Klassenlehrern und Horterziehern beraten und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart.

Vereinbarte Regeln und schulische Festlegungen werden von beiden Partnern anerkannt und umgesetzt.

Die Zusammenarbeit mit dem Hort ist in einem Kooperationsvertrag geregelt.

4.4 Zusammenarbeit mit anderen außerschulischen Partnern

Im Schulalltag arbeiten wir mit außerschulischen Partnern zusammen. Wir können dadurch das Beratungsangebot für unsere Schüler sowie deren Eltern erweitern und die vielfältigen Kompetenzen unterschiedlichster Einrichtungen für unsere schulische Arbeit nutzbar machen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich vor allem auf folgende Bereiche:

 

Unterstützungsangebote für ElternGesundheitsvorsorge und PräventionUnterrichtliche und außerunterrichtliche ProjekteBerufsorientierung
JugendamtJugendsacharbeiter und Präventationsbeauftragte der PolizeiBSZ Technik, DresdenARGE
Beratungsangebote des StadtteilsozialdienstesJugendgerichtshilfeBSZ Dienstleistung und Gestaltung, DresdenSächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e.V.
JugendmigrationsdienstADACAha, anders handeln e.V.
JugendgesundheitsdienstAusländerrat der Stadt Dresden
Jugend- und DrogenberatungsstelleNetzwerk für Demokratie und Courage
AIDS-BeratungsstelleEltern und freiberufliche Mitarbeiter für GTA
GESOP gGmbHMotor Mickten
Kaleb Dresden e.V.Aufwind Kinder- und Jugendfonds Dresden e.V.
Fachstelle für Jungen- und Männerarbeit Dresden