Welche Leistungen können bezogen werden?

 

Sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt, können im Rahmen des Bildungspakets grundsätzlich folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Kosten für Schülerbeförderung, wenn nicht durch Dritte gedeckt, jedoch nur , wenn die Beförderung notwendig ist (Stichwort: zumutbarer Fußweg),
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu Beginn des Schulhalbjahres,
  • Ergänzende angemessene Lernförderung, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen,
  • Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung in voller Höhe und
  • Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten etc.)

Leistungen des Bildungspakets können für Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Unter dem Begriff  "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch alle anderen Formen der Kinderbetreuung bei Tagesmüttern oder ähnlichen Einrichtungen zu verstehen. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig sind, also unter 18 Jahre alt.

Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.                   

 

Antragsformular Landkreis Meißen Schulbasispaket