Weiterführende Schulen
Bildungsempfehlung
1. Bildungsempfehlungen
Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen in der Klassenstufe 4 erfolgt am 14.02.2025.
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese am 13.06.2025 den Eltern schriftlich bekannt gegeben.
Läuft ein Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf, wird die Bildungsempfehlung nach dessen Abschluss erteilt.
2. Anmeldung und Aufnahme an der Oberschule
Eltern von Schülern der Klassenstufe 4, deren Kinder die Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 07.03.2025 mit der Bildungsempfehlung bei einer Oberschule ihrer Wahl an.
Einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen die Eltern am 16.05.2025 erhalten.
3. Anmeldung und Aufnahme an einem Gymnasium
a) mit der Bildungsempfehlung für das Gymnasium
Die Anmeldung der Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium erfolgt bis 07.03.2025 am Gymnasium ihrer Wahl.
Eltern von Schülern, denen erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 23.06.2025 einen Aufnahmeantrag beim gewünschten Gymnasium stellen.
b) mit der Bildungsempfehlung für die Oberschule
Die Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 07.03.2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl.
Die Kinder müssen an einer schriftlichen Leistungserhebung teilnehmen.
Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme gestellt worden ist.
Ersttermin: 11.03.2025
Nachtermin: 19.03.2025
Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern im verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.
Beratungsgespräch
Vor der Aufnahme findet für die Eltern das verbindliche Beratungsgespräch im Zeitraum vom 11.03.2025 bis 20.03.2025 an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde.
Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 21.03.2025 an der gewünschten Oberschule an.
Besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule, melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 10.04.2025 an einer Oberschule an. Eltern, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind das Gymnasium besucht, teilen dies nach dem Beratungsgespräch schriftlich spätestens bis zum 10.04.2025 dem Schulleiter des Gymnasiums mit.
Entscheidung über die Aufnahme
Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 16.05.2025 erhalten.
Für die Eltern von Schülern, denen die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium bis zum 07.07.2025.
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer weiterführenden Schule.
Bei Anmeldungen an Oberschulen oder Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung oder mit vertiefter Ausbildung informieren Sie sich bitte direkt bei diesen Schulen nach dem Ablauf.