Transparenzhinweis

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).

Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Die Traumschule: Im Fach GRW haben die siebenten Klassen Ideen und Konzeptionen für eine Schule nach den Wünschen der Schüler entwickelt.
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Am pädagogischen Tag am 5. März 2024 stand für die Lehrenden die zukünftige Ausrichtung der Arbeit mit dem am 30.03.2022 gegründeten Projekt CampusCreators*Wilsdruff im Fokus.
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