Hausordnung

Hausordnung

Die Hausordnung der 82. Oberschule „Am Flughafen“ Dresden
regelt (A), schützt (B) und verpflichtet (C)
Zum Ablauf des Schulbetriebes gelten die folgenden Regeln: Angehörige sowie
Besucher der Schule sind verpflichtet diese unter anderem zu befolgen.

 

1. Lärm


Zu vermeiden sind störende Geräusche, die z.B. entstehen durch starkes
Türenzuschlagen und Gang- bzw. Treppenlaufen, Schreien, Rufen, Musi-
zieren, Abspielen von Musik von elektronischen Geräten.

 

2. Schmutz


Zu unterlassen sind das Ausgießen, Ausschütten und Herabwerfen von        
Gegenständen aus Fenstern und von Treppen sowie jegliche Art von       
vermeidbaren Verschmutzungen. Jeglicher Unrat ist durch den Verursacher,
sonst Ordnungsdienst, entsprechend der Abfallordnung zu entsorgen.

 

3. Aufenthalt


Der Aufenthalt der Schüler auf dem Schulgelände ist nur während des
Unterrichts und den dazugehörigen Pausenzeiten sowie anderen
Schulveranstaltungen erlaubt. Nach Beendigung der Schulveranstaltung ist das
Schulgelände zu verlassen. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur zu
den Betriebszeiten der Schule erlaubt.

 

4. Ablauf


Der schulische Tagesablauf ist Bestandteil der Hausordnung. Es kann ein
weiterer Tagesablauf beschlossen werden. Abweichungen vom Tagesablauf
regelt der Schulleiter.
In den Fachunterrichtsräumen gelten besondere Fachraumordnungen.
Diese sind Bestandteil der Hausordnung.

 

5. Einlass


Der Einlass beginnt 7:35 Uhr. Er erfolgt grundsätzlich am hofseitigen
Haupteingang.
7:45 Uhr wird der Einlass beendet und die Tür geschlossen. Zuspätkommende
Schüler können durch das Sekretariat eingelassen werden. Eine Unterrichts-
störung sollte vermieden werden.
Bei schlechter Witterung ist der geordnete Aufenthalt im Vorraum/ Mehrzweckraum
möglich. Schüler, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulhaus erst
nach dem Pausenklingeln.

 

6. Garderobe


Die Garderobe wird in die zugewiesenen Garderobenspinde gehängt.

7. Fahrrad

 

Schüler, die eine Fahrraderlaubnis besitzen, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule
kommen. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrrädern. Die Fahrräder
werden nur in den Fahrradständern abgestellt und angeschlossen.
Das Fahren auf dem Schulgelände ist verboten. Das Abstellen von Krädern ist
auf dem Schulgelände verboten.

 

8. Unterricht


Zum Vorklingeln nimmt der Schüler seinen Platz ein und bereitet sich auf den
Unterricht vor.
Mit dem Stundenklingeln beginnt der Unterricht. Er wird durch den Lehrer
beendet.
Sollte 5 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer im Zimmer erschienen sein,
meldet sich der Klassensprecher oder ein Vertreter im Sekretariat oder im
Lehrerzimmer. Es ist auch möglich, dem Lehrer im Nachbarzimmer Bescheid
zu sagen.

 

9. Zimmerwechsel


Bei Zimmerwechsel bzw. Unterrichtsschluss ist der Platz ordentlich und sauber
zu verlassen. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel und entsorgt die Abfalltüten
in die auf den Gängen bereitgestellten Tonnen.
Bei Zimmerwechsel zur Hofpause sind die Zimmer zügig zu verlassen, die   
Schultaschen verbleiben im FUR und werden nach der Hofpause geholt
Der Zimmerwechsel erfolgt grundsätzlich zum Pausenende.

 

10. Pausen


Kleine Pausen sind grundsätzlich Hauspausen.
Große Pausen sind grundsätzlich Hofpausen. Sie können durch Signal zu
Hauspausen werden (i.d.R. erfolgt ein Abklingeln).
Das Werfen mit Gegenständen im Gebäude ist untersagt (siehe auch Punkt 27).
Die großen Pausen dienen auch der Einnahme des Mittagessens (dazu kann
ein Plan erstellt werden).
Zum Speiseraum hat nur Zutritt, wer eine gültige Essenmarke besitzt.
Im Speiseraum sind Hygiene und Sauberkeit oberstes Gebot. Der Aufenthalt im
Speiseraum dient lediglich einer geordneten, ruhigen Speiseeinnahme. Die
Tische werden nach dem Essen von den Schülern abgewischt. Die letzten
Speiser stellen die Stühle hoch. Schüler können zur Aufsicht ermächtigt
werden.

 

11. Freistunden


In Freistunden oder bei Unterrichtsausfall halten sich die Schüler im
Mehrzweckraum auf. Sie können nach Erlaubnis durch einen Lehrer auch
den Hof nutzen. Im Falle eines Unfalles ist unverzüglich eine Lehrkraft
oder das Sekretariat zu verständigen. Das gilt auch für Fahrschüler.
Schüler, welche für ausgewählte Ereignisse eine schriftliche Genehmigung ihrer
Eltern in der Schule hinterlegt haben, können in diesen Zeiten nach Hause
gehen.

 

12. Öffnung der Schule

 

Die Schule ist  i.d.R. von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Betrieb. In den Ferien
bleibt die Schule i.d.R. geschlossen. Ausnahmen werden durch die Schulleitung
erteilt.


(B)


13. Beschädigungen


Das Gebäude, die Anlagen und die Einrichtung sind vor Verschmutzung zu
schützen und nur zweckdienlich zu verwenden.
Beschädigungen jeder Art sind unverzüglich einer Lehrkraft anzuzeigen.

 

14. Versicherung


Das Eigentum der Schüler (Lehrer) ist durch die Schule nicht versichert. Der
Schulträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

15. Unfälle


Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg sind umgehend im
Sekretariat der Schule zu melden. Erste-Hilfe-Material befindet sich im
Sekretariat, Lehrerzimmer, Fachunterrichtsräumen, Turnhalle und im Arztzimmer.

 

16. Sicherheit


Die Außentüren sind während der Unterrichtszeit geschlossen zu halten. Ein
Verlassen des Gebäudes durch diese Türen ist im Bedarfsfall (Alarm,
Katastrophe, etc.) jederzeit möglich. Die Fenster sind nur auf Anweisung einer
Lehrkraft zu öffnen bzw. zu schließen.

 

17. Alarm


Durch Sirenenton wird Alarm ausgelöst. Es gilt die Alarmordnung. Bei Ausfall
der Klingel kann die Alarmisierung auf andere geeignete Weise erfolgen.

 

18. Besucher


Besucher der Schule melden sich im Sekretariat oder ggf. beim Schul-
hausmeister an. Ohne Anmeldung ist der Aufenthalt für Schulfremde im
Schulgrundstück untersagt.

 

(C)


19. Unterrichtsmittel


Der Schüler bringt nur Dinge mit zur Schule, die zum Lernen benötigt werden.

 

20. Waffen


Das Mitbringen von Messern, Waffen, Zündmitteln und Dingen, die Personen
offensichtlich verletzten können, ist untersagt.

 

21. Rauschmittel

 

Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken, anderer
Rauschmittel sowie das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.

 

22. Handy


Handys, Smartphones etc., die zur Schule mitgebracht werden, sind bei
Betreten des Schulgeländes unverzüglich auszuschaltenund erst mit Verlassen
des Schulgrundstücks wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Geräte sind unauffällig vom Schüler/ der Schülerin zu verwahren.
Da sie persönliches Eigentum sind, besteht seitens der Schule keine
Haftungspflicht.
In Ausnahmefällen kann der Lehrer/ die Lehrerin die Benutzung erlauben.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Festlegung ist der Lehrer/ die Lehrerin
ermächtigt, das Handy/ Smartphone, … einzuziehen.
Handys werden während des Unterrichtes abgeschaltet im Ranzen aufbewahrt.
Mitschnitte, Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulgelände verboten
(Ausnahmen regeln bei Bedarf die Lehrkräfte).
Paragraph 20. / 21. / 22. gelten ausdrücklich für alle Schulveranstaltungen.
Missbrauch hat den sofortigen Entzug zur Folge. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich
an die Eltern.

 

23. Kleiderordnung


Von Lehrern und Schülern wird erwartet, dass sie in der Schule, einer
öffentlichen Einrichtung der Stadt Dresden, in ihrem Aussehen und ihrer
Kleidung den allgemein gültigen ästhetischen und moralischen Normen
entsprechen. Das schließt das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck,
welche den Verdacht auf links- oder rechtsextremistisches Gedankengut oder
Diskriminierung anderer Menschen zum Ausdruck bringen, aus. Es bezieht sich
ebenso auf gewalt-, drogen- oder sektenverherrlichende Aussagen.
Modisch extreme Kleidung, die sexuell anzüglich oder hygienisch bedenklich
ist, gilt als unerwünscht.
Körperschmuck ist im Sportunterricht generell abzulegen sowie auch auf
Anweisungen der Fachlehrer, um Verletzungen zu vermeiden, in anderen
Fächern (TC, WTH, naturwissenschaftlichen Fächern, ...)
Schüler, die sich nicht an diese Vereinbarungen halten, können zum Wechseln
der Kleidung nach Hause geschickt werden. Schmuck kann eingezogen
werden. In der Regel nehmen sie nicht am Unterricht teil. Die Bewertung erfolgt
als nicht erbrachte Leistung.
Schüler nehmen im Schulhaus stets die Kopfbedeckung ab (Ausnahmen, z.B.
religiöse Gründe, regelt die Schulleitung).

 

24. Essen und Trinken


Essen und Trinken während der Unterrichtszeit ist nicht zulässig (Ausnahmen
bestimmt der Fachlehrer). Speisereste sind in die vorgesehenen Behältnisse vom
Verursacher zu entsorgen. Kaugummikauen ist untersagt.
Das Anbieten und Verabreichen von Speisen (Basare, Schulfeste, etc.) unterliegt den
hygienischen Bestimmungen und ist durch die Schulleitung zu genehmigen.
 
25. Zusatz

 

Die Schulleitung kann zur Anpassung der Hausordnungen weitere Regelungen
treffen.


26. Außengelände
 

Das Außengelände umfasst:
- Hauptzugang Korolenkostarße
- Pausenhof
- Sportgelände (Sportgatter, Sportanlagen)
Der Aufenthalt für Schüler der 82. Oberschule ist während der Schulzeit
grundsätzlich nur auf diesem Gelände gestattet. Der Aufenthalt außerhalb des
Zugangs und des Pausenhofes bedarf der Zustimmung einer Lehrkraft.


27. Aufenthalt im Außengelände


Das Werfen mit Gegenständen aller Art (z.B. Schneebälle, Steine, Zapfen,
Ästen) ist untersagt.
Das gilt nicht für genehmigte Sportspiele nach dem üblichen Regelwerk unter
Beachtung von Vorsicht, Rücksichtnahme und Vorausschau.
Alle Personen verhalten sich so, dass niemand zu Schaden kommt.
Das Befahren des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung erlaubt.

 

28. Hofpause

 

Der Aufenthalt zur Hofpause ist generell nur auf dem Pausenhof und mit
Genehmigung im Spielgatter erlaubt.
Das Fußballspielen ist auf dem Schulhof untersagt.
Sport- und Spielgeräte sind durch beauftragte Schüler ordnungsgemäß
wegzuräumen.

 

29. Verstöße


Verstöße gegen die Hausordnung werden gemäß §39 SchulGesetz oder mit
Anzeigen geahndet.

 

30. Anweisung

 

Der Schulleiter kann kurzfristig Abweichungen veranlassen, bekannt geben und
der Schulkonferenz vorschlagen.

 


Diese Hausordnung wurde am 19.09.2016 durch die Schulkonferenz beschlossen
und tritt am 01.11.2016 in Kraft.

 

 

K.Waltz
Schulleiterin