Sehr geehrte Eltern,
die Lehrerinnen- und Lehrergewerkschaften sowie -verbände haben ihre Mitglieder für den 06.12.2023 zum ganztägigen (Warn-) Streik aufgerufen.
Aufgrund dieses Aufrufes kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des regulären Schulbetriebes kommen. Es besteht jedoch grundsätzlich Schulpflicht, eine Notbetreuung ist für die 5. bis 9. Klassenstufen von 8:00 bis 11:30 Uhr gewährleistet. Das Mittagessen findet statt. Die Ganztagsangebote fallen an diesem Tag aus.
Bitte beachten Sie entsprechende Informationen auf den Vertretungsplan.
Freundliche Grüße
R. Tramm Schulleiter
Wir alle sind über den Krieg in der Ukraine betroffen und die Hoffnung, dass nach den Winterferien wieder stärkere Normalität in den Schulalltag einziehen kann, hat sich leider durch die aktuellen politischen Entwicklungen nicht erfüllt.
Kriegsängste, schreckliche Bilder, Fragen über Fragen zum Geschehen in der Ukraine sind auch in unserer Schule und unseren Klassenzimmern spürbar. Wir möchten hiermit erste Informationen des Landesamtes für Schule und Bildung zu Bildungsangeboten übermitteln.
Informationen finden Sie hier: https://www.ukrainehilfe.sachsen.de
Um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind gelegentlich Wartungsmaßnahmen erforderlich. Auch technische Fehler können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Deshalb wurde über Schullogin eine Statusseite eingeführt, die über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit aller digitalen Dienste informiert:
https://status.schullogin.de
Liebe Schülerinnen. liebe Schüler,
solltet ihr Probleme mit der Anmeldung bei Schullogin oder dem digitalen Notenbuch haben, schreibt bitte eine freundliche Mail an medienteam(at)brockhaus-gymnasium(dot)de
F. - A. - Brockhaus Gymnasium
Kieler Straße 72B
04357 Leipzig
Telefon: 0341/600370
Mail: kontakt(at)brockhaus-gymnasium(dot)de
Falls Sie mit dem ÖPNV unterwegs sind, steigen Sie bitte an der Haltestelle "Mockau Post" aus.
"Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 186) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbare Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind."