Oberschule → Gymnasium Wilsdruff
Schüler, die nach Abschluss der 5. oder 6. Klasse von der Oberschule an das Gymnasium Wilsdruff wechseln wollen, teilen dies ihrem Klassenlehrer mit. Der Klassenlehrer führt für diese Schüler und deren Eltern auf der Grundlage der Halbjahresinformation die besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Absatz 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen durch. Die Eltern müssen bis zum 05. März 2024 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden. Das ist der Fall, wenn aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes im Jahreszeugnis der betreffenden Klassenstufe
1. der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und
2. das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
Anderes Gymnasium → Gymnasium Wilsdruff
Schüler, die aus wichtigen Gründen nach der 5. Klasse von einem anderen Gymnasium an das Gymnasium Wilsdruff wechseln wollen, stellen in der bisher besuchten Schule einen Antrag auf Schulwechsel und beantragen schriftlich die Aufnahme an das Gymnasium Wilsdruff. Die Aufnahme ist von freien Kapazitäten in den bereits gebildeten Klassen abhängig.