Sehr geehrte Eltern,
durch die Einführung des Bildungstickets hat sich das Antragsverfahren der Schülerbeförderung geändert. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise und Dokumente.
- Alle Informationen zum BildungsTicket finden Sie hier: www.dein-bildungsticket.de
- Bitte beachten Sie auch die Informationen des Verkehrsverbundes.
- Hinweis zum Praktikum in der Klassenstufe 9: SchBS §2, 8: „Fahrtkosten zur Teilnahme an Praktika, welche als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss vorgeschrieben sind, werden im Rahmen dieser Satzung erstattet. Die Notwendigkeit des Praktikums ist von den Personensorgeberechtigten bzw. vom volljährigen Schüler nachzuweisen. Die Antragstellung hat spätestens drei Wochen vor Beginn des Praktikumszeitraumes zu erfolgen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einrichtung eines besonderen Beförderungsangebotes, insbesondere des freigestellten Schülerverkehrs.“ -> wichtig für Schüler, die kein Bildungsticket beantragen/beantragt haben.
Sie finden alle für die Schülerbeförderung notwendigen Dokumente auf der Seite des Landratsamtes Pirna:
https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html
Hinweise für das Schuljahr 2024/2025
Bitte beachten Sie für das Schuljahr 2024/2025 die Hinweise im nachfolgendem Dokument des RVSOE:
Hinweisblatt_SchüBef_2024-25.pdf