Abmeldungen im Krankheitsfall
Ist ein Schüler/eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Im Krankheitsfall melden Sie ihr Kind bitte bis spätestens 08:30 Uhr telefonisch im Sekretariat der Schule ab (Anrufbeantworter vorhanden).Nach der fernmündlichen Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Dazu genügt die Übermittlung per Mail an die Klassenleitenden, wobei für eine eindeutige Zuordnung die personalisierten Lernsax-Mailadressen der Eltern zu nutzen sind. Bei Erkrankungen bis zu einer Woche genügt die elterliche Entschuldigung. Bei längerfristigen Erkrankungen (ab dem 6. Tag) ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.