Operatoren und Notenfindung

Schon vor den Sequenzen zur Übung des neu Erlernten müssen den Schülern die Operatoren (Schlüsselwörter) bekannt sein, mit denen erwartete Tätigkeiten und Lösungsdarstellungen beschrieben werden. Erst dann kann man verlässlich davon ausgehen, dass die Schüler neben dem fachlichen Inhalt der Aufgabe auch den Aufgabenumfang erfassen können und bewältigen werden. In Werken können solche Operatoren sein:

  • Bestimme ...
  • Ermittle ...
  • Berechne ...
  • Entwickle ...
  • Stelle ... (grafisch) dar
  • Skizziere ...
  • Zeichne ...
  • Ordne ...
  • Begründe ...
  • Weise nach ...
  • Beurteile ...
  • Werte ...
  • Gib ... an
  • Nenne ...
  • Beschreibe ...
  • Erkläre ...
  • Erläutere ...
  • Untersuche ...
  • Vergleiche ...
  • ...

Die von den Lehrern der Schule erwartete Leistungen müssen besprochen und festgelegt werden, auch vor dem Hintergrund eines Lehrerwechsels nach Beendigung eines Schuljahres.

Zur Bestimmung des Schwierigkeitsgrades einer Lernzielkontrollen lassen sich für Aufgabenstellungen folgende Anforderungsbereiche unterscheiden:

Stufe I:  Grundlegende Anforderungen

  • Reproduktion (einfache Wiederholung/Wiedergabe erlernter Sachverhalte und Arbeitstechniken)

  • Reorganisation (Erklären, Bearbeiten, Ordnen, Zusammenfassen bekannter Sachverhalte)

Stufe II:  Erweiterte Anforderungen

  • Transfer (selbstständiges Anwenden und Übertragen des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte)

  • Problemlösendes Denken (Übertragung erlernter Methoden und Verfahren auf neuartige, strukturverschiedene Situationen und Aufgaben)

In der Fachschaft ist zu besprechen, in welchem Verhältnis beide Niveaustufen im Grundsatz zueinander stehen sollen  (Diskussionsvorschlag:  Stufe I :  Stufe II  =  7 : 3).  Für komplexere Leistungen kann folgendes Notenmodell angewendet werden:

Grundlegende AnforderungenErweiterte Anforderungen
sehr guterfülltvollständig erfüllt
guterfülltmit geringfügigen Abweichungen erfüllt
befriedigenderfüllt-
ausreichendim großen und ganzen erfüllt-
mangelhaftGrundkenntnisse und -fertigkeiten mit Mängeln, jedoch nachholbar-
ungenügend
Grundkenntnisse und -fertigkeiten mit Mängeln, jedoch nicht in absehbarer Zeit nachholbar
-

Darüber hinaus ist beachtenswert, dass Schulnoten eine ganze Reihe zusätzlicher Funktionen und Wirkungen haben, so z. B.:

Pädagogische Funktionen:

  • Rückmeldung von eigenen Schwächen und Stärken zum Aufbau eines realistischen Selbstbildes bzw. das Gewöhnen an Leistungsvergleiche

  • Anreiz zur Motivation den Erfolg zu halten oder auszubauen bzw. Defizite auszugleichen

  • Disziplinierung (pädagogisch problematisch, aber im Alltag nicht zu vermeiden, da mangelnde Disziplin fachliche Leistungsausfälle nach sich ziehen)

  • Kommunikation mit den Eltern (Absprache von Unterstützungsmöglichkeiten bei nicht erwünschten Leistungen, langfristig angelegte Informationspflicht von Lehrern über zu erwartende Zeugnissnoten)

Gesellschaftliche Funktionen:

  • Kontrollfunktion, i. S. der Transparenz bzgl. der Einhaltung der Schulpflicht sowie Umsetzung und Einhaltung schulpolitischer, organisatorischer und pädagogischer Maßnahmen

  • Berechtigungsfunktion, i. S. der Legitimation des erzieherischen Handelns des Lehrers

  • Allokations- oder Selektionsfunktion, i. S. der Vergabe von leistungsabhängigen Zugangsberechtigungen, wie Versetzung, Bildungsempfehlung etc.