Oberschule -> Gymnasium
Schüler, die nach Abschluss der Klassenstufe 7 von der Oberschule an das Gymnasium Wilsdruff wechseln wollen, teilen dies ihrem Klassenlehrer mit, der eine entsprechende BIldungsberatung durchführt. Auf Antrag der Eltern kann der Schüler/die Schülerin in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums aufgenommen werden, wenn er/sie die Voraussetzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes erfüllt. Das ist der Fall, wenn aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes im Jahreszeugnis der betreffenden Klassenstufe
1. der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,0 ist und
2. das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
Gymnasium -> Gymnasium
Schüler, die aus wichtigen Gründen nach der 7. Klasse von einem anderen Gymnasium an das Gymnasium Wilsdruff wechseln wollen, stellen in der bisher besuchten Schule einen Antrag auf Schulwechsel und beantragen schriftlich die Aufnahme an das Gymnasium Wilsdruff. Die Aufnahme ist von freien Kapazitäten in den bereits gebildeten Klassen abhängig.