Hausordnung

Präambel

Die vorliegende Hausordnung des Gymnasiums Wilsdruff dient dem gemeinsamen Ziel, eine positive Lern- bzw. Arbeitsatmosphäre für Lernende, Lehrende sowie  pädagogisches und technisches Personal zu schaffen und damit ein lern- und  entwicklungsförderliches Schulklima zu gewährleisten. Sie basiert auf den Grundsätzen von Offenheit, Respekt, Toleranz, Verantwortung und gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Einhaltung dieser Regeln dient nicht nur dem reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs, sondern auch der persönlichen Entwicklung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.

I. Unterricht und Zeiten

1. Alle tragen durch das Einhalten nachfolgender Grundsätze dazu bei, dass erfolgreiches Lernen und Lehren am Gymnasium Wilsdruff stattfinden kann:

  • pünktliches Erscheinen
  • aktive Mitarbeit und Aufmerksamkeit
  • vollständige und brauchbare Lern- und Arbeitsmittel
  • regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht
  • Ehrlichkeit, Offenheit, gegenseitiges Helfen und Verständnis

2. Die Schule ist ab 7:50 Uhr geöffnet. Bis zum Einlass (Vorklingeln) halten sich die Lernenden auf dem Schulhof oder im Vorraum des Haupteingangs auf. Abweichungen davon werden durch die Schulleitung bekannt gegeben.
3. Es gelten folgende Unterrichtszeiten und der Sonderstundenplan:

 

Reguläre Unterrichtszeiten

Unterrichtsstunde Zeiten Pausen
1. + 2. Stunde 08:05 – 09:35 Uhr Ohne Pause
09:35 – 09:55 Uhr Frühstückspause  
3. + 4. Stunde 09:55 – 11:30 Uhr Inklusive 5 min Pause
11:30 – 12:00 Uhr Mittagspause 1  
5. Stunde 12:00 – 12:45 Uhr  
12:45 – 13:15 Uhr Mittagspause 2  
6. Stunde 13:15 – 14:00 Uhr  
5 min Pause    
7. Stunde 14.05 – 14:50 Uhr  
10 min Pause    
8. Stunde 15:00 – 15:45 Uhr  

 

Sonderstundenplan

Unterrichtsstunde Zeiten Hinweise
1. + 2. Stunde 08:05 – 09:05 Uhr  
3. + 4. Stunde 09:30 – 10:30 Uhr bei Fachwechsel bis 10.35
5. Stunde 10:40 – 11:10 Uhr  
6. + 7. Stunde 11:20 – 12:20 Uhr bei Fachwechsel bis 12.25
8. Stunde 12:30 – 13:00 Uhr  
Essen nach individuellem Unterrichtsschluss möglich    

 

4. Nachschreibetermine sind zusätzlich angesetzte Unterrichtszeiten, die nach Absprache verpflichtend wahrzunehmen sind.
5. Die Kernunterrichtszeit reicht von der 1.-8. Unterrichtsstunde. Verträge mit externen Partnern (Musikschule, Sportvereinen etc.) sind mit Rücksicht darauf zu terminieren.
6. Außerhalb der Pausenzeiten ist das Schulgebäude verschlossen und zum Einlass muss die Gegensprechanlage genutzt werden.
7. Die Klassensprecherin, der Klassensprecher oder ein anderer Lernender informiert das Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrender erschienen ist.
8. Die Benutzung des Spindes ist während des Unterrichts nur noch mit Erlaubnis der Lehrkraft möglich.
9. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Besuch anderer schulischer Veranstaltungen ist das Schulhaus umgehend zu verlassen. Wartezeiten können im Lernatelier oder im Foyer überbrückt werden.
10. Ein Verlassen des Schulgeländes vor Ende des Schultages ist ausschließlich für Lernende der Sekundarstufe II erlaubt. Beim Verlassen des Schulgebäudes liegt kein Unfallschutz der Unfallkasse Sachsen vor.
 

II. Pausen

1. Die Pausen dienen der Erholung für Lernende und Lehrende. Bei Fragen werden die Aufsicht führenden Lehrkräfte kontaktiert. Die anderen Lehrenden haben ebenfalls Pause.
2. Während der Pausen gilt es, die Zimmerlautstärke einzuhalten und im Schulhaus aus
Sicherheitsgründen langsam zu laufen.
3. Der Verwaltungsbereich des Gymnasiums wird nur bei dringenden Anliegen durch Lernende betreten. Lernende nutzen den Lehrerbriefkasten zur Abgabe von Dokumenten.
4. Die Frühstückspause kann ruhig im Klassenzimmer, auf dem Schulhof oder in der Mensa verbracht werden. Dabei erfolgt der Umgang mit dem Mobiliar sorgsam und anfallender Müll wird in die vorgesehenen Behälter getrennt entsorgt.
5. Die Nutzung von harten Bällen ist ausschließlich im Aktivhof gestattet. Softbälle können auf dem gesamten Schulhof verwendet werden.
6. Der Wechsel der Unterrichtsräume erfolgt zu Beginn der jeweiligen Pause. Zur Mittagspause nehmen die Lernenden dem Wetter angemessene Kleidung und ggf. Speisen und Getränke mit, da der Unterrichtsraum von der Aufsicht verschlossen wird.
7. Während der planmäßigen Mittagspause in der Mensa ist diese ausschließlich zum Einnehmen des erworbenen oder selbst mitgebrachten Essens nutzbar und bleibt medienfrei.
8. Lernende verbringen die andere Mittagspause auf dem Schulhof oder im Schulhaus.
9. Bei witterungsbedingter Schließung des Hofs verbringen alle Lernenden die Mittagspause im Schulhaus.
10. Erworbenes Essen muss in der Mensa verzehrt werden und darf nicht in andere Teile des Schulhauses mitgenommen werden. Lehrende können das Essen im Lehrendenzimmer einnehmen und sind von dieser Regel ausgeschlossen.
11. Nach der Einnahme des Mittagessens sind die Mensatische abzuwischen und die Stühle hochzustellen.
12. Ausschließlich bei Unterrichtsschluss dürfen die Rucksäcke in der Mensa abgestellt werden.
13. Zur Unterstützung der Lehrendenaufsichten werden während der Mittagspausen in der Mensa Lernende der Schülermitwirkungsgruppe eingesetzt. Den Anweisungen aller Aufsichtführenden ist Folge zu leisten.
 

III. Ordnung und Sauberkeit

1. Jeder Lernende und jeder Lehrende achtet im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit. Anfallender Müll wird in die bereitstehenden Behälter getrennt entsorgt.
2. Schulisches Eigentum muss pfleglich behandelt werden. Bei bewusster Verschmutzung oder Zerstörung wird der Verursacher zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit herangezogen.
3. Die 5. und 6. Klassen erhalten ein Klassenzimmer. Die Ausgestaltung wird in Absprache mit den Klassenleitenden geplant und durchgeführt. Sie soll ästhetischen Grundanforderungen genügen und motivierend auf das Lernklima wirken.
4. In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst bestimmt und in das digitale Klassenbuch eingetragen. Er sorgt gemeinsam mit dem unterrichtenden Lehrenden dafür, dass die Räume bei Zimmerwechsel sauber verlassen, die Lampen ausgeschaltet und die Fenster geschlossen werden. Wenn eine nachfolgende Raumnutzung sichergestellt ist, können die Stühle unten bleiben.
5. Außerunterrichtliche Veranstaltungen / Werbung (Plakatieren etc.) müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
 

IV. Sicherheit auf dem Schulgelände

1. Die Einnahme alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen für außerunterrichtliche Veranstaltungen regelt die Schulleitung. Die Einnahme von Energy Drinks ist unerwünscht.
2. Der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot,  Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen und zu konsumieren. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
3. Der Besitz und Umgang von gefährlichen / verbotenen Gegenständen und Waffen ist untersagt.
4. Auf dem Schulgelände gilt Rauchverbot.
5. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz an der Sporthalle ist in der Unterrichtszeit ausschließlich dem Lehrpersonal und den technischen Mitarbeitern der Schule gestattet.
6. Das Abstellen von Mopeds und Fahrrädern erfolgt an den ausgewiesenen Plätzen.
7. Im Alarmfall verlassen die Klassen geordnet und zügig das Schulgebäude und treffen sich am Sammelplatz. Näheres dazu regelt der Evakuierungsplan.
8. In den Fachkabinetten gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten
Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrenden bekannt gegeben und sind einzuhalten.
9. Jeder Schulunfall ist unverzüglich beim Lehrenden und im Sekretariat anzuzeigen.
10. Gäste nutzen die Gegensprechanlage und melden sich umgehend nach Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat bzw. beim Hausmeister an.
 

V. Mediennutzung

1. Die Nutzung der digitalen Geräte der Schule erfolgt sorgsam. Die Medienbeauftragten der Klasse bzw. Lernende der Mitwirkungsgruppe „Medien“ kontrollieren die Anzahl und Funktionstüchtigkeit der Geräte.
2. Der Gebrauch des Mobiltelefons ist für die Sekundarstufe I während der gesamten Schulzeit untersagt. Für dringende Anliegen kann der gekennzeichnete Bereich (Handyecke) auf dem Schulhof genutzt werden. Die Nutzung für Unterrichtszwecke wird von der Lehrkraft nach pädagogischem Ermessen genehmigt.
3. Für Lernende der Sekundarstufe II ist die Nutzung des Mobiltelefons während der Pausen in der 2. Etage des C-Flügels des Schulgebäudes erlaubt.
4. Ohne Erlaubnis einer Lehrkraft sind Bild- und Tonaufzeichnungen sowie deren Verbreitung während der Schulzeit und auf allen außerschulischen Veranstaltungen untersagt.
5. Die Nutzung im Unterrichtsraum befindlicher elektronischer Geräte (Tafeln, Laptops, Tablets etc.) ist während der Pausen nur den Lehrenden gestattet.
6. Nach Beantragung ist die Nutzung eines privaten mobilen Endgeräts (BYOD) im Unterricht möglich. Näheres regelt der individuell abgeschlossene BYOD-Vertrag.
 

VI. Inkrafttreten

Die Hausordnung wurde am 28.05.2024 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 05.08.2024 in Kraft. Sie wird durch spezielle Verhaltensregeln in den Fachräumen, der Sporthalle, der Aula und der Mensa ergänzt. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleiterin sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.
 

Neuigkeiten aus der Schule

Zu Beginn des neuen Schuljahres fuhren die drei neuen 5. Klassen zur traditionellen, dreitägigen Kennenlernfahrt in den KieZ „Am Filzteich“ in Schneeberg.
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