Hausordnung der Oberschule "Geschwister Scholl" Freital-Hainsberg

 

Präambel

 

Wir sind eine Schulgemeinschaft. Diese für alle verbindlichen Regeln beruhen auf Einsichtsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und gegenseitiger Rücksichtnahme. Sie sollen eine angenehme Lern- und Arbeitsatmosphäre aller an unserer Schulgemeinschaft Beteiligten ermöglichen. Aufgrund eines besseren Leseflusses wird stellvertretend für alle Geschlechter die männliche Form verwendet.

 

1. Vor Unterrichtsbeginn

 

Die Schüler können sich ab 7:00 Uhr im Eingangsbereich/Mehrzweckraum unserer Oberschule aufhalten. Für die Zeit des Unterrichts können Fahrräder oder motorisierte Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Plätzen des Schulgeländes abgestellt werden. Für eventuell auftretende Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.

Die Schüler begeben sich spätestens mit dem Vorklingeln an ihren Platz und legen die Unterrichtsmaterialien vollständig bereit. Die Straßenoberbekleidung sowie Kopfbedeckungen werden abgelegt und im Spind oder in der Schultasche verstaut. Erscheinungsformen – ausgedrückt durch Kleidung, Symbole, Sprüche, Aufdrucke und/oder Musik –, durch die andere Menschen diskriminiert werden, haben in unserer Schulgemeinschaft keinen Platz. Die Kleidung ist so zu wählen, dass andere dadurch nicht belästigt werden. Das Kaugummikauen sowie Energydrinks sind in der Schule nicht gestattet. Speisen und Getränke sind zweckmäßig und in verschließbaren Gefäßen zu verstauen. Smartphones sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet im Spind oder der Schultasche aufzubewahren. Eine Ausnahme bildet die Wartezeit vor dem Einlass in der Aula/im Mehrzweckraum in der Zeit von 7:00 bis 7:15 Uhr. Weiterhin dürfen diese Geräte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft benutzt werden.

Versäumter Unterrichtsstoff wird eigenverantwortlich nachgeholt. Klassenarbeiten und Leistungskontrollen sind nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft nachzuschreiben.

 

2. Während des Unterrichts

 

Das Fehlen der Lehrkraft meldet der Klassensprecher spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, das Fehlen von Schülern nach der ersten Unterrichtsstunde der Klasse im Sekretariat. Die jeweiligen Fachraumordnungen sind stets einzuhalten.

Schüler sind verpflichtet, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen und absichtliches Stören zu unterlassen.

Das Trinken während des Unterrichts ist gestattet, sofern keine Unterrichtsstörungen hieraus entstehen. Ausnahmen hierzu regeln die jeweiligen Fachraumordnungen.

 

3. In den Pausen

 

Die Pausen dienen der Erholung. Sollte ein Wechsel des Unterrichtsraums für die folgende Unterrichtsstunde notwendig sein, wechseln die Schüler zu Beginn der Pause in den Raum der nachfolgenden Unterrichtsstunde. Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist für das Mitführen und Beaufsichtigen seiner Schultasche selbst verantwortlich.

Schüler dürfen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen.

 

4. Nach Unterrichtsschluss

 

Jede Klasse bzw. Gruppe ist für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes verantwortlich. Die letzte Klasse in einem Unterrichtsraum stellt die Stühle hoch und schließt die Fenster. Der Ordnungsdienst stellt die Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen der Klasse während des Schultages sicher und wird wöchentlich festgelegt. Das Schulgebäude sowie das Schulgelände sind nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Besuch eines Ganztagsangebots unverzüglich zu verlassen.

 

5. Anlagen und Einrichtungen, Sauberkeit und Ordnung

 

Die Zugänge zum Schulgebäude sind grundsätzlich geschlossen zu halten.

Die Schüler verhalten sich so, dass es weder zu verbalen noch körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Kleidungsstücke und Gegenstände, die Gefahren in sich bergen, sind nicht erlaubt. Alle Schülerspinde sind jeweils in der Woche vor den Winterferien und Sommerferien auszuräumen, zu säubern und offen stehen zu lassen.

Die zur Verfügung gestellten Lern- und Unterrichtsmittel sind sorgsam zu behandeln. Fenster, Beleuchtung und technische Geräte werden nur bei Bedarf und sachgerecht bedient. Aufgetretene Schäden müssen unverzüglich einer Lehrkraft gemeldet werden. Handelt es sich um bewusste, vorsätzliche oder grob fahrlässige Sachbeschädigung, wird die Reparatur des Schadens dem Verursacher in Rechnung gestellt. Alle Schüler sorgen für Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz sowie im gesamten Schulbereich und beseitigen Verunreinigungen eigenverantwortlich. Die Toiletten sind sauber zu halten und stellen keinen Aufenthaltsort dar.

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. Das Eigentum aller sich auf dem Schulgelände aufhaltenden Personen ist zu schützen. Bei Missachtung des Eigentums von anderen Personen unserer Schulgemeinschaft ist ggf. Schadenersatz zu leisten.

Das Mitführen und Benutzen folgender Utensilien ist strengstens verboten: jegliche Art von Schuss-, Hieb-, Stich- und Anscheinswaffen, Sprays, Feuerzeuge, Reizgas und Rauchutensilien. Rausch- und Suchtmittel sind auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Der Lehrer ist bei entsprechendem Verdacht im Beisein eines zweiten Schülers und eines weiteren Lehrers berechtigt, Kontrollen – u.a. von Taschen – durchzuführen.

Wir schützen das Persönlichkeitsrecht aller an unserer Schulgemeinschaft Beteiligten. Es ist daher grundsätzlich untersagt, ohne Erlaubnis auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen zu fotografieren, Tonaufnahmen anzufertigen oder zu filmen.

 

6. Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Hausordnung

 

Führen vorsätzliche Verstöße zu materiellen Schäden, ist Schadenersatz zu leisten. Alle anderen Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung stören den Schulfrieden und werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Schulgesetz § 39 geahndet.

 

7. Hausrecht

 

Der Schulleiter übt das Hausrecht aus.

Für Gäste unserer Schule gilt diese Hausordnung entsprechend. Gäste melden sich bei Ankunft im Sekretariat an. Ein unangemeldeter Aufenthalt im Schulgebäude oder in anderen unterrichtlich genutzten Räumen ist nicht gestattet.

Nicht durch die Schulleitung genehmigte Werbung, Befragungen oder der Verkauf von Waren sind untersagt. Dies gilt ebenso für die Anbringung von Aushängen, Plakaten und für das Verteilen von Briefen, Flyern und Werbematerialien jeglicher Art.

 

Ausnahmen zu dieser Hausordnung bedürfen der Zustimmung des Schulleiters.

 

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 7. Juni 2023 verabschiedet und tritt mit Wirkung ab 1. August 2023 in Kraft. Mit dem Eintritt in die Oberschule „Geschwister Scholl“ Freital-Hainsberg wird diese Hausordnung anerkannt.

 

Unsere Unterrichtszeiten sind hier zu finden.