Wie ist unser Schulsystem aufgebaut?
Erläuterungen zum sächsischen Schulsystem sind hier zu finden.
Nicht in jedem Fall führt der Schulbesuch zu dem gewünschten Schulabschluss. Dennoch stehen viele weitere Wege offen. Ein Schulabschluss kann zu einem späteren Zeitpunkt bzw. nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) z.B. über folgende Wege erreicht werden:
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erfolgreicher Abschluss eines (ggf. gestreckten) Berufsvorbereitungsjahres (BVJ, zum Beispiel am BSZ "Otto Lilienthal" Freital-Dippoldiswalde) an einem Berufsschulzentrum (möglicher Abschluss: ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss)
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Besuch einer Schule in freier Trägerschaft
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Besuch einer Produktionsschule (Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung, verschiedene Schulabschlüsse können erreicht werden; zum Beispiel bei AMS in Freital und Dippoldiswalde)
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Bestehen der Schulfremdenprüfung (verschiedene Schulabschlüsse können erreicht werden)
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Besuch und erfolgreicher Abschluss der Abendoberschule (verschiedene Schulabschlüsse können erreicht werden; zum Beispiel an der Abendoberschule Dresden) - besondere Aufnahmevoraussetzungen beachten!
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erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung (bei Erfüllung der Voraussetzungen können gleichgestellte Abschlüsse auf Antrag zuerkannt werden)
Wichtig: Nach der Vollzeitschulpflicht (mindestens 9 Schuljahre) ist die Berufsschulpflicht zu erfüllen (in der Regel 3 Schuljahre oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Berufsschulpflicht wird mit dem Besuch einer weiterführenden Schule erfüllt (z. B. im Rahmen einer Ausbildung oder durch ein BVJ oder durch den Besuch eines (beruflichen) Gymnasiums usw.).
Eine Beratung zu den verschiedenen Wegen erhalten Sie auch beim Landesamt für Schule und Bildung immer dienstags zwischen 13 und 18 Uhr auf der Großenhainer Straße 92 in 01127 Dresden.