Wie ist unser Schulsystem aufgebaut?

 

Erläuterungen zum sächsischen Schulsystem sind hier zu finden. 

 

Nicht in jedem Fall führt der Schulbesuch zu dem gewünschten Schulabschluss. Dennoch stehen viele weitere Wege offen. Ein Schulabschluss kann zu einem späteren Zeitpunkt bzw. nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) z.B. über folgende Wege erreicht werden:

 

  • erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) an einer Berufsschule (möglicher Abschluss: ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss)

  • Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres

  • Besuch einer Schule in freier Trägerschaft

  • Besuch einer Produktionsschule (Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung, mehrere Schulabschlüsse können erreicht werden)

  • Bestehen der Schulfremdenprüfung (mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)

  • Besuch und erfolgreicher Abschluss der Abendoberschule (mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) - besondere Aufnahmevoraussetzungen beachten!

  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung (bei Erfüllung der Voraussetzungen können gleichgestellte Abschlüsse auf Antrag zuerkannt werden)


Wichtig: Nach der Vollzeitschulpflicht (mindestens 9 Schuljahre) ist die Berufsschulpflicht zu erfüllen (in der Regel 3 Schuljahre oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Berufsschulpflicht wird mit dem Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. im Rahmen einer Ausbildung oder durch ein BVJ oder durch den Besuch eines (beruflichen) Gymnasiums usw.) erfüllt.

 

Eine Beratung zu den verschiedenen Wegen erhalten Sie auch beim Landesamt für Schule und Bildung immer dienstags zwischen 13 und 18 Uhr auf der Großenhainer Straße 92 in 01127 Dresden.