Informationen und Belehrungen zu den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2023/2024

Termine

24.04.2024 (NT: 24.05.2024) schriftliche Englisch-Prüfung (1. Teil: schriftlicher Teil) - Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
26.04.2024 (NT: 27.05.2024) schriftliche Prüfung Deutsch - Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
30.04.2024 (NT: 03.06.2024) schriftliche Prüfung Mathematik - Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
02.05.2024 (NT: 05.06.2024) schriftliche Prüfung Biologie (RS) - Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
03.05.2024 (NT: 05.06.2024) schriftliche Prüfungen Chemie und Physik (RS); Prüfungsbeginn 8:00 Uhr
bis 08.05.2024 Bekanntgabe Ergebnisse erster Teil schriftliche Englisch-Prüfung und Konsultation praktischer Teil schriftliche Englisch-Prüfung
06.-23.05.2024 Konsultationen zu den mündlichen Prüfungen laut Konsultationsplan (Aushang/Schulmanager beachten!)
13.-15.05.2024 schriftliche Englisch-Prüfung (2. Teil: praktischer Teil; Aushang/Schulmanager beachten!)
17.05.2024 Bekanntgabe Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen; Abgabe der Lehrbücher und Leerung/Freigabe des Spinds
bis 22.05.2024 Bekanntgabe des Organisationsplanes für die mündlichen Prüfungen (Aushang/Schulmanager beachten!)
24.05.-12.06.2024 mündliche Prüfungen (und ggf. zusätzliche mündliche Prüfungen)
14.06.2024 feierliche Zeugnisübergabe/Schulentlassungsfeier in der Aula der Schule um 15:00 Uhr (maximal 2 Begleitpersonen)

Belehrungen zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen

 

Schriftliche Prüfungen:

 

  • An den Tagen, an denen die schriftlichen Prüfungen stattfinden, treffen sich alle Schülerinnen und Schüler spätestens um 7:45 Uhr in ihrem Prüfungszimmer laut Prüfungsplan. Alle schriftlichen Prüfungen beginnen um 8:00 Uhr.

  • Wer bis zur Öffnung des Prüfungsumschlages erscheint, kann an der Prüfung teilnehmen. Später erscheinende Schülerinnen und Schüler können im Sinne eines störungsfreien Ablaufs der Prüfungen nicht an der Prüfung teilnehmen. Über die Teilnahme am Nachtermin entscheidet der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.

  • Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages in der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung mit der Note 6 (ungenügend) bewertet.

  • Es dürfen während der Prüfung nur die zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden.

  • Unternimmt der Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung bzw. einen Täuschungsversuch, so wird die Handlung protokolliert und die Prüfung regulär zu Ende gebracht. Im Anschluss der Prüfung entscheidet der Schulleiter über das weitere Vorgehen.

  • Mobile Endgeräte (Smartphones, Smartwatches etc.) sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und auf einem Extratisch im Prüfungsraum abzulegen. Armbanduhren sind auf dem Tisch abzulegen.

  • Während der Prüfung sind Lebensmittel störungsfrei einzunehmen (geräusch- und geruchsintensive Lebensmittel vermeiden).

  • Um einen störungsfreien Prüfungsablauf zu gewährleisten, gibt es früheste Abgabezeiten. Diese werden, wie die Toilettenzeiten, am Prüfungstag bekannt gegeben.

  • Die Benutzung von Bleistift oder radierbaren Stiften ist nicht gestattet (ausgenommen hiervon sind Skizzen, Konstruktionen und Korrekturen).

  • Eine Einsichtnahme in die Korrektur schriftlicher Prüfungen ist nur aus wichtigem Grund (z.B. unerwartet schlechte Note) auf Antrag beim Schulleiter unter Aufsicht möglich. Kopien oder Fotos dürfen dabei nicht angefertigt werden.

 

Mündliche Prüfungen:

 

  • Die Teilnahme an Konsultationen ist verpflichtend. 

  • Bei den mündlichen Prüfungen ist auf angemessene Kleidung zu achten. 

  • Kommt ein Prüfling zur Vorbereitungszeit seiner mündlichen Prüfung zu spät oder erscheint nicht, wird die Prüfung am Ende des Prüfungstages durchgeführt oder als „nicht bestanden“ bewertet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Vorliegen der Gründe.

  • Das Nichterscheinen zu einer Prüfung kann nur durch die Bescheinigung eines Arztes entschuldigt werden. Die Bescheinigung des Arztes muss bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages in der Schule vorliegen. Ansonsten wird die Prüfungsleistung mit der Note 6 (ungenügend) bewertet.

  • Prüfungsteilnehmer können auf Antrag in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Der Antrag ist bis spätestens zwei Werktage nach der letzten mündlichen Prüfung schriftlich beim Schulleiter zu stellen.

 

Wann ist der Abschluss erreicht?

gemäß Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA)

Es gelten die Regelungen der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen in der jeweils geltenden Fassung.
  Hauptschulabschluss qualifizierender Hauptschulabschluss Realschulabschluss
Bildung der Endnote eines Prüfungsfaches Endnote eines Prüfungsfaches wird aus Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet Endnote eines Prüfungsfaches wird aus Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet Endnote eines Prüfungsfaches wird aus Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet
Bestehen der Abschlussprüfungen alle Endnoten mindestens Note 4; Note 5 kann in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie und WTH höchstens einmal durch die Note 3 oder besser in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden; in anderen Fächern kann die Note 5 durch die Note 3 oder besser in einem beliebigen anderen Fach ausgeglichen werden; Note 5 kann höchstens in 3 Fächern ausgeglichen werden; Schülerinnen und Schüler, die nach den vorgenannten Bedingungen den Hauptschulabschluss nicht erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss, sofern sie die Anforderungen dann erfüllen, wenn für die Berechnung der Endnoten die Prüfungsnoten nicht berücksichtigt werden Durchschnitt aller Endnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0; in keinem Fach eine schlechtere Endnote als 4; in allen Prüfungen mindestens die Prüfungsnote 4 oder besser alle Endnoten mindestens Note 4; Note 5 kann durch die Endnote 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden; Note 5 in zwei Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das gewählte naturwissenschaftliche Fach gehören, kann durch die Endnoten 2 und 3 oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden