Folgende Informationen erhalten Sie mit Beginn der 1. Klasse bzw. wenn ihr Kind neu an unsere Schule kommt
- Zusatzinformation der 30. Grundschule zum Datenschutz (Verbleib in Ihren Unterlagen)
- Anlage 2 (S. 1 bis 4) zu o. g. VwV Schuldatenschutz
- welche über die gesamte Grundschulzeit und darüber hinaus Gültigkeit hat, es sei denn, Sie widerrufen Ihre Angaben
- sie wird in der Schule im Orignal aufbewahrt
- Anlage 7 zu o. g. VwV Schuldatenschutz
- diese Information erhalten Sie bereits mit der Schulanmeldung Ihres Kindes (Verbleib in Ihren Unterlagen)
Verwaltungsvorschrift Schuldatenschutz
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