Soll ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren, empfehlen wir Ihnen dringend, ihr Kind zu begleiten. Frühestens ab der 4. Klasse ist ein Kind in der Lage, allein mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Für alle Kinder der 4. Klasse findet deshalb eine praktische Radfahrausbildung statt. Erst danach sollten die Kinder selbstständig mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
In unserer Haus- und Hofordnung steht: „Es wird keine Fahrradbenutzererlaubnis durch die Schule erteilt. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses auf dem dafür gekennzeichneten Platz (Fahrradständer) ab. Es wird empfohlen, das Fahrrad durch den Schüler selbst mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen (Schutz vor Diebstahl). Das Abstellen von Fahrrädern im gesamten Gebäudekomplex ist untersagt. Das Anlehnen von Fahrzeugen (insbesondere Fahrräder) an der Gebäudewand sowie das Anschließen an den Grundstückszaun sind verboten.“