Schulbesuch und religiöse Feiertage
- Schülerinnen und Schüler haben nach § 3 Absatz 3 SächsSFG das Recht, an den in Absatz 1 genannten religiösen Feiertagen dem Unterricht fernzubleiben, soweit und solange dies erforderlich ist, um am Hauptgottesdienst ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen.
Übersicht der religiösen Feiertage, die keine gesetzlichen Feiertage sind
- Die Aufzählung ist abschließend.
- Auf entsprechenden Antrag besteht bei Zugehörigkeit zu der entsprechenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ein Anspruch auf Beurlaubung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SBO.
- Übersicht
Hinweis zur islamischen Fastenzeit
- Der Beginn des Fastenmonats Ramadan in 2025 ist am Samstagmorgen des 1. März 2025 und endet voraussichtlich am Samstagabend des 29. März 2025 .
- In der Regel beteiligen sich die Gläubigen ab Beginn der Pubertät daran.
- Von der Morgendämmerung bis Sonnenuntergang dürfen keine Speisen und Getränke aufgenommen werden.
- Mit Ende des Monats Ramadan wird drei Tage lang das Fest des Fastenbrechens (Ramazan Bayram) begangen.