Feiertage

Schulbesuch und religiöse Feiertage 

  • Schülerinnen und Schüler haben nach § 3 Absatz 3 SächsSFG das Recht, an den in Absatz 1 genannten religiösen Feiertagen dem Unterricht fernzubleiben, soweit und solange dies erforderlich ist, um am Hauptgottesdienst ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen.
  • Hinweisblatt des Landesamtes für Schule und Bildung (Stand: 8/2026) 

Übersicht der religiösen Feiertage, die keine gesetzlichen Feiertage sind

  • Die Aufzählung ist abschließend.
  • Auf entsprechenden Antrag besteht bei Zugehörigkeit zu der entsprechenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft ein Anspruch auf Beurlaubung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SBO.
  • Übersicht (aktualisiert: 14.08.2026)