Schulbücher/Arbeitshefte

Schulbücher werden den Schülern leihweise überlassen, sofern sie nicht von den Eltern selbst beschafft werden. Es wird auf einen besonders sorgsamen Umgang hingewiesen, damit auch künftige Schüler die Bücher noch nutzen können. Verloren gegangene oder mutwillig zerstörte Schulbücher sind von dem Schüler bzw. ihren Erziehungsberechtigten zu ersetzen. Alle anderen Lehr- und Lernmittel sind natürlich ebenso schonend zu behandeln.

Einige Schulbücher sind als „Verbrauchsmaterial“ deklariert, d. h. ihre Seiten werden beschrieben, bemalt, beklebt oder herausgeschnitten (z. B. Arbeitshefte). Diese Bücher können natürlich nicht weitergegeben werden. Die Schüler werden informiert, welche Bücher diese betrifft.