Haben Sie eine Rückstellung für Ihr Kind erhalten, beachten Sie bitte Folgendes.
- Auch nach einer Rückstellung müssen Sie Ihr Kind erneut an einer Grundschule anmelden, ebenso zur Schulaufnahmeuntersuchung.
- Melden Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule an als bei der Erstanmeldung, so geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.
- Den Antrag auf Aufnahme an einer Grundschule im Schulbezirk (Hauptwohnsitz Kind) müssen Sie für Ihr Kind zu den Schulanmeldeterminen stellen.
- Eine Online-Anmeldung ist für Rücksteller nicht möglich
- Außerdem muss die Schulaufnahmeuntersuchung wiederholt werden, zu welcher Sie Ihr Kind bitte anmelden.
- Sie erhalten keine Aufforderung zwecks Antragstellung durch das Amt für Schulen oder durch die Grundschule.
- In unserem Rückstellungsbescheid weisen wir bereits auf die wiederholte Anmeldung und auch auf die wiederholte Durchführung der Schulaufnahmeuntersuchung hin.
- Die Überprüfung der Lernausgangslage an unserer Schule ist auch für Kinder mit Rückstellung vorgesehen.