Ab dem 29. Juni 2020 gilt die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes in Schulen; sie ist gültig bis zum Ablauf des 17. Juli 2020.
Weiterhin kann von Eltern gegenüber der Schulleitung schriftlich oder in elektronischer Form erklärt werden, dass für ihr Kind die Schulbesuchspflicht ausgesetzt werden soll und eine Beschulung im Präsenzunterricht nicht stattfinden soll (Punkt 3.7.2 i. V. m. 3.2 Satz 2 und 3). Die Eltern, die das bereits genutzt haben und auch weiterhin für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, melden dies bitte per E-Mail bis zum 29. Juni 2020 an die Schulleitung.
Die Gesundheitsbestätigung wurde wie folgt angepasst: "Hiermit bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass das o. g. Kind keine Symptome der Krankheit Covid-19 (insbesondere Fieber, Husten, Durchfall/Erbrechen und allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist."
Unverändert ist, dass das Betreten des Schulgeländes während der Unterrichts- und Betreuungszeiten untersagt ist. Ausnahmen sind im Punkt 3.4 der Allgemeinverfügung geregelt. Sollte doch ein Betreten aus wichtigem Grund erfolgen, sind Sie verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Wie Sie der Medieninformation vom 3. Juni 2020 entnehmen können, wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen weiter bis zum 29. Juni 2020 ausgesetzt, bestehen bleibt natürlich die Schulpflicht. Das heißt, dass die Schulpflicht auch als Lernzeit zu Hause erfüllt werden kann.
Wenn Sie für Ihr Kind die Lernzeit zu Hause in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte bis Montag, 8. Juni 2020 per E-Mail mit.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechselmodell nicht möglich ist und Sie sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden müssen.
Bestehen bleibt weiter die tägliche Pflicht der Vorlage der unterschriebenen Gesundheitsbestätigung.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
Bitte beachten Sie folgende Veränderungen zur Schulbesuchspflicht für Grundschüler.
Wie wir Ihnen in der Mitteilung am Montag mitgeteilt haben, informieren wir Sie heute über alles Wesentliche zum Schulstart aller Klassen am Montag, 18. Mai 2020.
Liebe Eltern,
wie Sie es bereits zum Ende der letzten Woche aus den Medien erfahren haben, wird der Unterricht für die 1. bis 4. Klassen ab kommenden Montag wieder aufgenommen und somit auch die Schulbesuchspflicht wieder gelten.
Wie alles genau an unserer Schule ablaufen wird, werden wir in dieser Woche festlegen und Sie dann spätestens am Donnerstag über alles informieren.
Vorab stellen wir Ihnen den Elternbrief des Staatsministers Herrn Piwarz zur Verfügung.
Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte,
wir möchten Ihnen unseren persönlichen Dank aussprechen. Sie haben in den letzten Wochen viel geleistet, auf Dinge verzichtet. Für Ihre Kinder waren Sie Lehrer, Erzieher, Spielkamerad, Koch und haben zudem Ihre Arbeit im Homeoffice gemanagt.
Ab Mittwoch, 6. Mai 2020 beginnt für die Klassenstufe 4 der Unterricht mit der anschließenden Möglichkeit, den Hort im Rahmen der Betreuungszeit zu besuchen. Wir bitten Sie, Ihr Kind erst zu Unterrichtsbeginn zu schicken, um eine Vermischung mit den Kindern der Notbetreuung der Klassenstufe 1-3 im Frühdienst zu vermeiden.
Wir übernehmen die Kinder unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ab 12:00 bis 16:30 Uhr. Die Einteilung erfolgt in kleineren Gruppen mit je einem Mitarbeiter. Das Mittagessen und der Aufenthalt im Freien werden in Zeitabschnitte eingeteilt. Die Kinder der einzelnen Gruppen sollen sich nicht vermischen. Die Klassenstufe 4 verbleibt in den MRE Schule. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind nach dem Unterricht/Mittagessen zu Hause zu betreuen, empfehlen wir dies vorrangig zu nutzen.
Bitte denken Sie an die ausgefüllte Hortkarte!! Wir sind im Schulcontainer schwer erreichbar; nur im Notfall mit den Telefonnummern: 0176 52943304 oder 0176 51864281 erreichbar.
Die Klassenstufen 1-3 werden weiterhin nur in Notbetreuung von uns in Schule/Hort betreut. Die Kinder sind nach dem Essen in den MRE Hort untergebracht.
Bitte denken Sie an die ausgefüllte Hortkarte!! Wir sind im MRE Hort schwer erreichbar nur im Notfall mit der Telefonnummer 0351 8045443
Die Kinder werden bei Nichteinhaltung der 1,5 m Abstandsregel angehalten, eine Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Öffnungszeiten sind nach behördlicher Anordnung nur 10h erlaubt.
Hortöffnung von 6:30 bis 16:30 Uhr
Ein Spätdienst findet zwecks Vermischung der Kinder nicht statt.
Wir bitten Sie im Frühdienst (Notbetreuung) sowie bei der Abholung das Betreten von Schule und Hort auf ein Minimum zu beschränken.
Wir weisen auf das Tragen von Nasen- und Mundbedeckung hin. Bitte üben Sie dies auch mit Ihrem Kind.
Sehr geehrte Eltern und Schüler der Klassenstufe 4,
am Mittwoch, 6. Mai 2020 geht es wieder los und wir freuen uns auf euch.
Ergänzend zu den gestrigen Informationen möchten wir Sie über folgende Details informieren.
Liebe Eltern,
wir werden alles tun, damit unter Einhaltung der möglichen Hygieneregeln keine Verbreitung des Virus erfolgt. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt unter Angabe des Vor- und Nachnames Ihres Kinder sowie der Klasse und geben Sie es Ihrem Kind am 6. Mai 2020 bitte wieder mit.
Bitte sprechen Sie mit den Kindern darüber, dass Hygieneregeln unbedingt einzuhalten sind, damit der Schulbetrieb auch für andere Klassenstufen wieder möglich wird.
Freundliche Grüße
gez. Mathias Gläsel
Schulleiter
Liebe Eltern,
wie Sie es sicher bereits aus den Medien erfahren haben, werden ab Mittwoch, 6. Mai 2020 die Klassenstufen 4 den Unterricht wieder aufnehmen. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen unter Einhaltung der geforderten Hygienevorschriften. Die Kinder werden am ersten Tag des Betretens des Schulgebäudes aktenkundig über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten, Toilettenbenutzung, Husten- und Schnupfenhygiene sowie interne Festlegungen belehrt.
Masken werden durch das Landesamt für Schule und Bildung sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler bereitgestellt. Eine Maskenpflicht besteht aber nicht und das Tragen ist freigestellt. Gewisse Voraussetzungen können jedoch dazu beitragen, dass durch die Schulleitung die Entscheidung für das Tragen eines Mundschutzes getroffen wird und die Kinder zum Tragen der Masken angehalten werden können. Vor allem, wenn der Abstand nicht eingehalten wird, was für Kinder doch sehr schwierig umzusetzen ist. Das dauernde Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des Schulbesuchs ist körperlich einschränkend, sodass auf ein verpflichtendes Anordnen verzichtet wird.
Auch ist es möglich, dass es Kinder gibt, die im Kontext CORONA Maskenschutz-Ängste haben. Deshalb ist es wichtig, diesen Aspekt zu thematisieren und mit Ihrem Kind darüber zu sprechen und zu erklären, warum und in welchen Fällen Masken getragen werden.
Der Unterricht wird in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr in den Fächern Mathematik, Deutsch, Sachkunde und Englisch durchgeführt; Einlass ist 7:45 Uhr. Für die 4. Klassen wird es ebenfalls eine Hortbetreuung im Rahmen der Betreuungsverträge geben. Hierzu werden Sie aber von der Hortleitung gesondert informiert.
Eine Mittagessenversorgung wird ab dem 6. Mai 2020 ebenfalls wieder möglich sein. Die Bestellung können Sie am 4./5. Mai 2020 vornehmen.
Nach dem 24. Mai 2020 ist eine weitere Öffnung denkbar. Nach Einschätzung durch das Kultusministerium Sachsen wird aber nicht mit einem Normalbetrieb bis zum Ende des Schuljahres gerechnet. Die Grundschule soll aber in einer nächsten Stufe auch für die anderen Klassenstufen wieder geöffnet werden. Dabei wird an einen Wechsel aus Präsenzzeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten gedacht. Angestrebt ist, dass alle Schüler zumindest einmal in der Woche im Unterricht in der Schule sein können - wenn es die dann aktuelle Lage zulässt.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden. Auch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden steht Ihnen bei Verunsicherungen, Sorgen oder Ängsten, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus auftreten zur Verfügung (Tel. +49 351 8439124), ebenso die separate Beratungshotline des LaSuB Standort Dresden unter +49 351 8439450.
Information des Kultusministers
Diese Information in Druckversion
Sehr geehrte Eltern,
in diesen außergewöhnlichen Zeiten möchte ich Sie kurz über den neuesten Stand informieren und bitte um Ihre Mithilfe.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Bei neuen Entwicklungen über die Schulschließung und deren Auswirkungen werden wir Sie sofort informieren. Bitte beachten Sie dabei auch unser Homepage.
Ich wünsche uns viel Kraft bei der Bewältigung dieser Krise.
Ihr Schulleiter
Mathias Gläsel
Liebe Eltern,
wie Sie es bereits sicher schon aus den Medien erfahren haben, wird es in Sachsen ab kommenden Montag zu Schulschließungen kommen. Wir haben Ihnen die aktuelle Medieninformation vom 13. März 2020 vom Staatsministerium für Kultus im Anhang beigefügt.
Ab Montag16. März 2020 wurde durch das Kultusministerium für alle öffentlichen Schulen unterrichtsfreie Zeit angeordnet, welche bis auf Weiteres gilt. Im Laufe der darauf folgenden Woche sollen die Schulen im Freistaat Sachsen dann bis vorerst zum 17. April 2020 (letzter Tag der Osterferien) geschlossen werden. Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
Für die unterrichtsfreie Zeit besteht keine Schulbesuchspflicht; die Schulen bleiben aber geöffnet. Diese unterrichtsfreien Tage sollen den Eltern die Möglichkeit geben, sich auf eine Betreuung ihrer Kinder im häuslichen Umfeld einzustellen.
Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen sollen den Unterrichtsstoff, soweit dies möglich ist, auf digitalem und analogem Weg vermitteln.
Da auch die Situation für uns neu ist und an diesem Wochenende noch Gespräche mit den Schulleitungen stattfinden, können wir zum momentanen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen über den genauen Ablauf sagen. Sie werden aber umgehend informiert, sobald uns neue Kenntnisse vorliegen.
Eine Bitte haben wir schon jetzt. Auch wenn unterrichtsfreie Zeit heißt, dass eine Schulbesuchspflicht nicht besteht und Sie Ihr Kind ab Montag zu Hause lassen können – Sobald Sie wissen, dass Ihr Kind ab Montag nicht in die Schule kommt, melden Sie bitte Ihr Kind auf jeden Fall von der Schule ab, ob wegen Krankheit oder weil Sie bereits die Möglichkeit haben, ihr Kind zu Hause zu betreuen.
Damit am Montag nicht das Telefon „heiß“ klingelt, können Sie bereits gern am Wochenende eine E-Mail unter Angabe Name/Vorname/Klasse Ihres Kindes senden oder auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen.
(Dieser Text wurde am 14.03.2020 per E-Mail an alle Elternsprecher m. d. B. u. Weiterleitung an die Elternschaft ihrer Klasse versandt. Außerdem erhielten diese Info alle Lehrkräfte der Schule.)