Krank- und Abmeldungen & Unterrichtsbefreiungen

Krank- und Abmeldungen

Bitte melden Sie ihr Kind bei Krankheit bis spätestens 8:00 Uhr vom Unterricht ab. Gern können Sie dazu auch unser Kontaktformular für eine E-Mail oder den Anrufbeantworter nutzen. Geben Sie dabei den Namen und die Klasse Ihres Kindes sowie den Abwesenheitsgrund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit an.

Im Fall der telefonischen Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, das Essen abzubestellen!

Den Hort müssen Sie gesondert informieren (HortPro).

Bitte beachten Sie die Verhinderungsgründe wie Krankheit gemäß § 2 der Schulbesuchsordnung.

Link: Zusammenfassung


 

Unterrichtsbefreiung

Unterrichtsbefreiungen bis zwei Tage sind beim Klassenleiter, ab drei Tage beim Schulleiter rechtzeitig im Voraus zu beantragen. Eine geplante, stundenweise Abwesenheit ist dem Klassenleiter vorher schriftlich mitzuteilen.

Bitte beachten Sie die Beurlaubungsgründe gemäß § 4 der Schulbesuchsordnung.