Unfälle

"Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?

Versicherungsschutz besteht während des Unterrichtes und der Pausen. Schüler sind aber auch versichert auf den direkten Wegen von und zur Schule, auf Ausflügen und Wanderungen, während Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule, zum Beispiel Schul- oder Klassenfesten auf Sportfesten und Klassenreisen. Ebenso gilt der Schutz bei Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden und in den organisatorischen Bereich der Schule fallen, wie Hausaufgabenhilfe.

Nicht versichert sind die Erledigung von Hausaufgaben daheim, private Nachhilfe, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen sowie Freizeitgestaltung während einer Klassenreise oder wenn Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden."

Quelle: www.uksachsen.de/versicherung/versicherte-personengruppen; Stand 25.09.2019, 12:15 Uhr


Hinweis der 30. Grundschule

Bei Unfällen, die während der Schulzeit (einschließlich Wegeunfälle) eintreten und bei welchen Sie im Nachhinein noch einen Arzt aufsuchen mussten, bitten wir Sie, um eine entsprechende Angabe des Arztes und dessen Anschrift. Wir sind verpflichtet, für diese Unfälle eine Unfallanzeige zu erfassen und an die Unfallkasse Sachsen zu senden.

Wegeunfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen bei uns anzuzeigen.

Unfälle, bei denen der Notarzt an die Schule gerufen wurde, werden ebenfalls umgehend durch uns der Unfallkasse Sachsen gemeldet.

Sollten wir für Ihr Kind den Notarzt rufen, werden Sie sofort informiert. In der Regel informieren wir Sie als Eltern aber zuerst, dies wird je nach Einzelfall und Sachlage entschieden. Da die Notärzte die Kinder nicht ohne Ihre Einwilligung mitnehmen können, muss in der Regel ein Sorgeberechtigter zum Kind in die Schule kommen oder Sie schicken eine bevollmächtigte Person. Im besonderen Notfall fährt eine Lehrkraft mit.