Gesundheitliche Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können bei der Schulaufnahmeuntersuchung zur Empfehlung einer Rückstellung führen, begründet durch den Stand der körperlichen und/oder geistigen Entwicklung. Vielleicht haben aber auch Sie als Eltern das Gefühl, dass Ihr Kind davon profitieren würde, wenn es noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleibt. Auch der Kindergarten kennt ihr Kind und kann sich mit Ihnen über das Ergebnis der Schuluntersuchung austauschen. Erhält Ihr Kind bereits gesonderte Förderungen?
Gemeinsam - Eltern, Schule, Empfehlung des Schularztes und Aussagen des Kindergartens und ggf. Förderstellen - wird eine für das Kind günstigste Entscheidung getroffen.
Die Entscheidung über eine Aufnahme an der Grundschule und ebenso über eine eventuelle Rückstellung trifft der Schulleiter. Die Gründe für die Rückstellung werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wichtige Informationen zur Rückstellung erhalten Sie unter anderem hier:
Freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe (§ 26 Schulordnung Grundschulen)
Versetzungsbestimmungen (§ 25 Schulordnung Grundschulen)
Anfangsunterricht - Schuleingangsphase (§ 5 Schulordnung Grundschulen)